Anästhesisten fordern verbindliche Sicherheitsstandards für Narkosen nach Urteil
DGAI und BDA wollen Mindestanforderungen für Narkosearbeitsplätze rechtlich verankern – unabhängig vom Behandlungsort
Nach dem Urteil im Frankfurter Anästhesisten-Prozess erneuern die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) ihre Forderung nach verbindlichen Sicherheitsstandards für Narkosen. Nach Auffassung der Verbände sollen die bestehenden fachlichen Mindestanforderungen nicht nur Empfehlung bleiben, sondern rechtlich verankert und in bundesweite Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben integriert werden.
Anlass ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 1. Oktober 2026. Das Gericht verurteilte einen 69-jährigen Anästhesisten wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft. Der Fall betrifft die Behandlung von vier Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Jahr 2021. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Arzt verunreinigtes Propofol verwendet; alle vier Kinder erlitten eine Blutvergiftung, ein vierjähriges Mädchen starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (1)
Standards sollen ambulant und stationär gleichermaßen gelten
DGAI und BDA stellen den Fall ausdrücklich in einen größeren Kontext der Patientensicherheit. Nach ihrer Auffassung darf es bei den Voraussetzungen für eine sichere Narkose keinen Unterschied machen, ob diese im Krankenhaus, in einer Praxis oder an einem anderen ambulanten Behandlungsort durchgeführt wird. Entscheidend seien verbindliche Anforderungen an Ausstattung, Überwachung, Personal und organisatorische Rahmenbedingungen.
Die Verbände hatten ihre „Mindestanforderungen zur apparativen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes“ 2025 aktualisiert. Die Empfehlungen umfassen unter anderem Anforderungen an Narkose- und Beatmungstechnik sowie Überwachungsmöglichkeiten. Für einzelne mobile Anästhesiearbeitsplätze wurden die Vorgaben Anfang 2026 nochmals angepasst. (2)
Bereits im Oktober 2025 hatten DGAI und BDA das Bundesgesundheitsministerium, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband aufgefordert, diese fachlichen Standards in verbindliche Regelungen zu überführen. Gefordert werden neben der rechtlichen Verankerung auch eine angemessene Finanzierung notwendiger Investitionen sowie die Integration der Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien.
Urteil rückt Patientensicherheit erneut in den Fokus
Der Frankfurter Fall hatte bereits zuvor eine umfangreiche gerichtliche Aufarbeitung ausgelöst. Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2024 war nach Revision teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen worden. Im neuen Verfahren wertete die Kammer das Verhalten nun unter anderem als Handeln in Verdeckungsabsicht. (3)
Für DGAI und BDA liegt die Konsequenz vor allem auf Systemebene: Sicherheitsstandards müssten überall dort verlässlich gelten, wo Narkosen durchgeführt werden. Die Fachgesellschaften sehen darin eine Voraussetzung dafür, dass Patientinnen und Patienten unabhängig vom Behandlungsort auf vergleichbare Sicherheitsbedingungen vertrauen können.




