Verwaltungsgericht bestätigt Ablehnung einer Neurologie-Fachabteilung für Mühlheimer Krankenhaus

Mülheimer Krankenhaus erhält keinen Versorgungsauftrag

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 17. März 2025 entschieden, dass einem Krankenhaus in Mülheim/Ruhr weiterhin kein Versorgungsauftrag für die Fachabteilung Allgemeine Neurologie zugewiesen wird. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte den Antrag im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 abgelehnt. Das Gericht sah darin keinen Rechtsfehler, da eine regionale Doppelversorgung vermieden werden soll. Ein anderes Krankenhaus in Mülheim erhielt den Auftrag zur neurologischen Versorgung sowie zum Aufbau einer Stroke Unit. Gegen den Beschluss (Az. 21 L 147/25) kann Beschwerde beim OVG NRW eingelegt werden.

Recht­liche Bedenken, dem Konkurrenzkrankenhaus den Vorzug zu geben, bestehen nicht. Der Verzahnung der „Leistungsgruppe 26.1 Allgemeine Neurologie“ mit der „Leistungsgruppe 31 Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychologie“ ein höheres Gewicht als der Koppelung mit dem „Leistungsbereich 12 Gefäßmedizin“ beizumessen, ist vertretbar. Zudem hat das Land im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Erteilung eines Versorgungsauftrags für die „Leistungsgruppe 26.1“ vor Ort vorgenommen, um die Voraussetzungen für die Ertei­lung eines Versorgungsauftrages für die „Leistungsgruppe 26.2 Stroke Unit“ zu schaf­fen, welche nach Krankenhausplan als Mindestkriterium die Vorhaltung der Leistung Allgemeine Neurologie voraussetzt…

Das könnte Dich auch interessieren …