Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag des Klinikums Bielefeld zur Thoraxchirurgie ab
Bielefelder Krankenhaus erhält keinen vorläufigen Versorgungsauftrag
Das Verwaltungsgericht Minden hat am 14. März 2025 den Eilantrag eines Bielefelder Krankenhauses auf einstweilige Aufnahme in den Krankenhausplan NRW für die Thoraxchirurgie abgelehnt. Die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold, dem Krankenhaus keinen Versorgungsauftrag für diesen Bereich zu erteilen, sei nicht zu beanstanden. Ausschlaggebend waren insbesondere die niedrigeren Fallzahlen des Antragstellers im Vergleich zu einem konkurrierenden Krankenhaus. Gegen den Beschluss (Az. 6 L 133/25) kann Beschwerde beim OVG NRW eingelegt werden.