Stadt Forchheim sieht Klinikversorgung durch Gesellschafterwechsel nicht gefährdet
Landkreis und Stadt betonen Kontinuität am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz trotz Eigentümerwechsel
Die Stadt Forchheim hat die Stellungnahme des Landkreises Forchheim zum künftigen Umgang mit dem Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz begrüßt. Beide Seiten betonen übereinstimmend, dass die medizinische Versorgung an den Standorten Forchheim und Ebermannstadt durch einen geplanten Gesellschafterwechsel nicht beeinträchtigt wird.
Nach Angaben der Stadt handelt es sich bei dem Vorgang ausschließlich um eine Veränderung auf Gesellschafterebene. Weder der laufende Klinikbetrieb noch die medizinische Versorgung oder bestehende Arbeitsverhältnisse seien davon betroffen. Hintergrund der Entscheidung sind demnach vor allem haushaltspolitische Vorgaben, die eine geordnete und nachhaltige Haushaltsführung erforderlich machen. Die Stadt Forchheim verweist darauf, dass sie bei ihrer Entscheidung an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden sei. Die Ausübung des sogenannten Andienungsrechts sei keine inhaltliche Bewertung der Klinikentwicklung, sondern eine rechtlich gebotene Maßnahme im Rahmen des bestehenden Konsortialvertrags zwischen den Gesellschaftern.
Sowohl Stadt als auch Landkreis betonen, dass das Klinikum weiterhin ein zentraler Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung bleibt. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung habe dabei oberste Priorität und solle unabhängig von Eigentumsverhältnissen gesichert werden. Der bestehende Vertrag sehe für einen solchen Fall klare Regelungen vor, um einen geordneten Übergang der Gesellschafteranteile zu ermöglichen.
Mit der politischen Einigung wird ein administrativer Schritt vorbereitet, der vor allem die Eigentümerstruktur des Klinikums betrifft, ohne den Versorgungsauftrag der Einrichtung zu verändern. Für die Region bleibt das Klinikum damit nach aktuellem Stand ein stabiler Bestandteil der stationären Gesundheitsversorgung.




