Mühlenkreiskliniken legen 1.188 Dokumente zum Neubauprojekt offen
IFG-Antrag veröffentlicht Unterlagen zu Krankenhausplanung, Fördermitteln und Versorgungskonzepten im Kreis Minden-Lübbecke
Wie die Mühlenkreiskliniken mitteilen, wurden im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) insgesamt 1.188 Dokumente offengelegt. Die Unterlagen betreffen unter anderem Förderanträge, Gutachten, medizinische Konzepte und Planungsunterlagen zur zukünftigen stationären Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund der kontrovers geführten Diskussion um die zukünftige Krankenhausstruktur im Mühlenkreis und soll die Entscheidungsgrundlagen für Politik und Öffentlichkeit nachvollziehbar machen.
Die Mühlenkreiskliniken haben einen umfangreichen Antrag nach dem IFG NRW fristgerecht beantwortet. Antragsteller war Klaus Peitzmeier, Vorsitzender der „Bürgerinitiative zur Förderung der stationären Gesundheits- und Notfallversorgung im Lübbecker Land e.V.“. Die bereitgestellten Dokumente umfassen verschiedene Bereiche der strategischen Krankenhausentwicklung. Dazu gehören unter anderem Förderanträge, Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen, Korrespondenzen sowie Unterlagen zur Krankenhausplanung und zur medizinischen Versorgung.
Bereits seit Beginn des Projektes verfolgen die Mühlenkreiskliniken und der Kreis Minden-Lübbecke nach eigenen Angaben das Ziel, die Planungs- und Entscheidungsprozesse möglichst transparent darzustellen. Zahlreiche Unterlagen wurden bereits in öffentlichen Sitzungen des Kreistages und des Verwaltungsrates vorgestellt und über das Kreisinformationssystem sowie die Projektwebsite dauerhaft zugänglich gemacht.
„Mit der Beantwortung dieses umfangreichen IFG-Antrags setzen wir unseren Weg der größtmöglichen Transparenz konsequent fort“, erklärte Landrat Ali Doğan. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein berechtigtes Interesse daran, nachvollziehen zu können, auf welcher Grundlage weitreichende gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen würden.
Die veröffentlichten Dokumente geben nach Angaben der Mühlenkreiskliniken Einblick in die intensive Prüfung verschiedener Zukunftsszenarien. Thematisiert werden unter anderem Versorgungsstrukturen, medizinische Konzepte, Standortvarianten und Fördermöglichkeiten. Dr. Olaf Bornemeier, Vorstandsvorsitzender der Mühlenkreiskliniken, betont, dass die Unterlagen eine umfassende fachliche und rechtliche Bewertung verschiedener Optionen dokumentierten. Die Entscheidungen zur zukünftigen Krankenhausstruktur seien auf Grundlage medizinischer Expertise, umfangreicher Analysen und der Vorgaben der Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen worden.
Nicht sämtliche angeforderten Unterlagen konnten veröffentlicht werden. Nach Angaben der Mühlenkreiskliniken betrifft dies ausschließlich Dokumente, deren Herausgabe durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt ist. Dazu zählen insbesondere Unterlagen laufender Vergabeverfahren, geschützte Bestandteile interner Entscheidungsprozesse sowie Informationen zu kritischer Infrastruktur. Diese Einschränkungen ergeben sich aus den Schutzvorschriften des IFG NRW.
Die Mühlenkreiskliniken und der Kreis Minden-Lübbecke sehen die Veröffentlichung dennoch als wichtigen Bestandteil ihrer Kommunikationsstrategie. Transparenz sei nicht nur die Bereitstellung von Informationen, sondern auch die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die zukünftige medizinische Versorgung.
Das Ziel bleibe, die stationäre Gesundheitsversorgung im Mühlenkreis langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Die nun veröffentlichten Dokumente sollen dazu beitragen, die fachlichen und politischen Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer zu machen.




