Mindestmengen in der Krankenhausversorgung: Schwerin übertrifft Vorgaben – Streit um Regelungen hält an
Helios-Kliniken Schwerin sichern mit 26 Extrem-Frühchen Behandlungsauftrag / Klagen von Bundesländern gegen Mindestmengenregelungen laufen
Die Einhaltung von Mindestmengen bleibt für Krankenhäuser ein entscheidender Faktor, um bestimmte komplexe Leistungen weiter erbringen zu dürfen. Wie die Schweriner Helios Kliniken mitteilten, konnten im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 insgesamt 26 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm behandelt werden. Damit wurde die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgeschriebene Mindestmenge von 25 Fällen sogar leicht übertroffen. Für das Perinatalzentrum Level 1 bedeutet dies, dass die Leistungen auch im kommenden Jahr von den Krankenkassen vergütet werden.
Neben Schwerin verfügen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell auch das Rostocker Südstadt-Klinikum, die Universitätsmedizin Greifswald sowie – nach erfolgreichem Widerspruchsverfahren – das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg über eine entsprechende Zulassung.






