Landkreis Hersfeld-Rotenburg wartet auf Leistungsgruppen: Betrauungsakt für Kreiskrankenhaus soll nach Feststellungsbescheiden folgen

Landkreis sieht Land Hessen in der Pflicht – Überarbeitung des Betrauungsaktes erst nach Abschluss der Leistungsgruppenplanung möglich

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg will den Betrauungsakt für das Kreiskrankenhaus Rotenburg überarbeiten, sieht sich dabei jedoch an den Zeitplan des Landes Hessen gebunden. Wie die Kreisverwaltung am 22. Mai 2026 mitteilte, sollen die endgültigen Feststellungsbescheide zu den künftigen Leistungsgruppen voraussichtlich erst Mitte Dezember 2026 vorliegen. Erst auf dieser Grundlage könne ein neuer Betrauungsakt erarbeitet und vom Kreistag beschlossen werden.

Die Überarbeitung des Betrauungsaktes für das Kreiskrankenhaus Rotenburg bleibt vorerst von den Entscheidungen des Landes Hessen zur Umsetzung der Krankenhausreform abhängig. Darauf weist der Landkreis Hersfeld-Rotenburg in einer aktuellen Mitteilung hin. Bereits in seiner letzten Sitzung der vergangenen Wahlperiode hatte der Kreistag beschlossen, den nicht mehr aktuellen Betrauungsakt des Kreiskrankenhauses zu überarbeiten. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wählern, FDP sowie UBL/Bürger-Herz eingebracht und nahezu einstimmig verabschiedet. Ein Betrauungsakt schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass öffentliche Unterstützungsleistungen für ein Krankenhaus – beispielsweise Investitionszuschüsse oder Bürgschaften – mit den Vorgaben des europäischen Beihilferechts vereinbar sind. Gleichzeitig legt er fest, welche Versorgungsaufgaben und Leistungen das Krankenhaus im öffentlichen Interesse erbringen soll.

Nach Darstellung des Landkreises ist für die Erstellung eines rechtssicheren Betrauungsaktes eine vollständige und verbindliche Übersicht der künftig zugewiesenen Leistungsgruppen erforderlich. Diese Leistungsgruppen werden im Zuge der Krankenhausreform durch das Land Hessen festgelegt. Die Krankenhäuser sollen nach aktuellem Zeitplan zunächst im Oktober Entwürfe der Bescheide erhalten. Die endgültigen Feststellungsbescheide werden nach Angaben des Landkreises voraussichtlich Mitte Dezember 2026 versandt.

Landrat Torsten Warnecke betont deshalb, dass der Landkreis den weiteren Zeitablauf nicht selbst steuern könne. Erst nach Vorliegen und Bewertung der endgültigen Bescheide könne ein neuer Betrauungsakt ausgearbeitet und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Neben der Frage des Betrauungsaktes verweist der Landkreis auf die angespannte wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser in Deutschland. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung sind die anhaltenden finanziellen Probleme maßgeblich auf eine seit Jahren nicht auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser durch den Bund zurückzuführen. Landrat Warnecke macht deutlich, dass es aus Sicht des Landkreises nicht dauerhaft Aufgabe der Kommunen sei, strukturelle Defizite der Krankenhausfinanzierung auszugleichen. Krankenhäuser erfüllten einen unverzichtbaren Versorgungsauftrag für die Bevölkerung. Wenn die Finanzierung nicht ausreichend gewährleistet werde, gerieten zunehmend auch wirtschaftlich wichtige Versorgungsstandorte unter Druck.

Gleichzeitig bekräftigt der Landkreis seine grundsätzliche Unterstützung für das Kreiskrankenhaus Rotenburg. Die Sicherstellung einer wohnortnahen stationären Versorgung bleibe ein zentrales Ziel der kommunalen Gesundheitspolitik. Vor diesem Hintergrund sieht die Kreisverwaltung die Zukunft des Kreiskrankenhauses auch weiterhin als wichtigen Bestandteil der regionalen Gesundheitsversorgung.

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