Kreistagsfraktion fordert Aufklärung zu Notfallaufnahme im Krankenhaus Ebersbach
BSW/FWZ stellt Anfrage an Landrat Görlitz – Klinik weist Vorwurf der Abweisung zurück
Am 13. Februar 2026 hat die Kreistagsfraktion BSW/FWZ im Landkreis Görlitz eine formelle Anfrage zu einem mutmaßlichen Vorfall in der Notfallversorgung am 10. Februar 2026 gestellt. Wie Fraktionsvorsitzender Jens Hentschel-Thöricht mitteilte, geht es um die Frage, ob eine reanimierte Patientin im Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH, Standort Ebersbach, zunächst nicht in der Notaufnahme aufgenommen worden ist.
Nach öffentlich gewordenen Berichten soll die Aufnahme der Patientin mit dem Hinweis auf fehlende Kapazitäten zunächst abgelehnt worden sein. Erst nach Intervention eines Notarztes sei eine direkte Aufnahme auf die Intensivstation erfolgt. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass entgegen erster Angaben ein Reservebett verfügbar gewesen sein könnte. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion eine umfassende Aufklärung durch den Landrat des Landkreises Görlitz.
„Wenn sich diese Berichte auch nur teilweise bestätigen, wäre das ein äußerst alarmierender Vorgang. Bei reanimationspflichtigen Patienten darf es keine Verzögerungen und kein Zuständigkeitsgerangel geben“, erklärte Hentschel-Thöricht in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2026. Die Anfrage umfasst unter anderem die tatsächliche Belegungssituation der Notaufnahme, mögliche Reservekapazitäten, die Einhaltung bestehender Regelungen sowie eine interne Aufarbeitung des Vorgangs.
Klinik spricht von Kapazitätsmeldung, nicht von Abweisung
Die Geschäftsführung der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH hat auf die Vorwürfe reagiert. In einer Stellungnahme, die der AntenneSachsen vorliegt, heißt es, das Krankenhaus habe den Rettungsdienst am 10. Februar 2026 über erschöpfte Kapazitäten informiert. Zu diesem Zeitpunkt seien der Schockraum sowie alle weiteren Behandlungsräume der Notaufnahme belegt gewesen.
Der diensthabende Notarzt – zugleich 1. Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin – habe daraufhin entschieden, die Patientin direkt dem Herzkatheterlabor zuzuweisen und im Anschluss auf der Intensivstation aufzunehmen. In einem späteren Gespräch habe die diensthabende Ärztin der Inneren Medizin nochmals klargestellt, dass es sich nicht um eine Abweisung, sondern um eine notwendige Information über die Kapazitätssituation gehandelt habe.




