Krankenhausplanung: OVG Münster stärkt Sana Kliniken Düsseldorf bei LG Hüft-Endoprothetik
Eilbeschluss des OVG Nordrhein-Westfalen erlaubt dem Sana Krankenhaus Benrath die sofortige Wiederaufnahme von Hüftendoprothesen-Implantationen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Sana Kliniken Düsseldorf im Streit um die Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen Recht gegeben. Mit Beschluss vom 13. Mai 2026 (Az. 13 B 1413/25) stellte das Gericht im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Krankenhausplanung 2024 wieder her.
Damit darf das Sana Krankenhaus Benrath ab sofort wieder Hüftendoprothesen implantieren – zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte dem Sana Krankenhaus Benrath den Versorgungsauftrag für die Leistungsgruppe „14.1 Endoprothetik Hüfte“ nicht mehr zugewiesen. Die Sana Kliniken Düsseldorf hatten daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und zusätzlich Eilrechtsschutz beantragt. Das OVG Nordrhein-Westfalen kam nun zu der Einschätzung, dass die Auswahlentscheidung des Landes voraussichtlich rechtswidrig gewesen sei. Mit der gerichtlichen Entscheidung kann die Versorgung im Bereich der Hüft-Endoprothetik in Benrath zunächst fortgeführt werden.
Die Geschäftsführung der Sana Kliniken Düsseldorf bewertet den Beschluss als bedeutenden Erfolg und als wichtiges Signal für die regionale Patientenversorgung. Auch die Leitung der orthopädisch-unfallchirurgischen Klinik begrüßte die Entscheidung. Nach Angaben des Hauses stehe ein erfahrenes interdisziplinäres Team für moderne Operationsverfahren und spezialisierte Versorgungskonzepte bereit.
Das Sana Krankenhaus Benrath gilt als eines der etablierten orthopädisch-unfallchirurgischen Zentren in Düsseldorf und ist nach eigenen Angaben das älteste Endoprothetikzentrum der Stadt.
Die Entscheidung des OVG NRW dürfte auch über den Einzelfall hinaus Aufmerksamkeit erhalten. Im Zuge der Krankenhausreform und der neuen Leistungsgruppenplanung kommt es in Nordrhein-Westfalen seit Monaten zu juristischen Auseinandersetzungen um Versorgungsaufträge und Spezialisierungen einzelner Standorte.




