Marienhaus-Gruppe ordnet Akutsparte neu und stärkt regionale Führung

Kliniken werden in eigenständige Gesellschaften überführt – drei Regionen mit neuer Geschäftsführungsstruktur

Die Marienhaus-Gruppe stellt ihre Akutversorgung gesellschaftsrechtlich neu auf. Bis Ende 2026 werden die Kliniken und weitere Einrichtungen in operativ eigenständige Gesellschaften überführt und drei neu gebildeten Regionen zugeordnet. Damit will der freigemeinnützige Träger den Standorten mehr unternehmerische Gestaltungsfreiheit geben und auf die Anforderungen der Krankenhausreform reagieren.

Die Marienhaus-Gruppe richtet ihre Organisationsstruktur in der Akutversorgung grundlegend neu aus. Während bislang nahezu alle Einrichtungen gesellschaftsrechtlich in der Marienhaus Kliniken GmbH gebündelt waren, sollen die einzelnen Kliniken künftig als operativ eigenständige Gesellschaften geführt werden. Die Umsetzung soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Gleichzeitig werden die Einrichtungen einer von drei neu geschaffenen Regionen zugeordnet. Jede Klinikgesellschaft erhält künftig eine Doppelspitze aus Regionalgeschäftsführer und Klinikgeschäftsführer. Die bisherigen kaufmännischen Direktoren der jeweiligen Standorte übernehmen dabei die Funktion der Klinikgeschäftsführer. Mit der Neuorganisation reagiert Marienhaus nach eigenen Angaben auf die veränderten gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Krankenhausreform, die Weiterentwicklung regionaler Versorgungsstrukturen und zunehmende Spezialisierungsanforderungen machten flexiblere Organisationsstrukturen erforderlich.

Drei Regionen für die Akutversorgung

Die strategische Verantwortung für die drei Regionen übernehmen künftig Anke Klauck für die Region Hochwald-Saar, Christian Link für die Region Mitte/Süd und Thorsten Kopp für die Region Rheinland-Pfalz Nord/Nordrhein-Westfalen. Marienhaus will mit der neuen Struktur Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten stärker in die Regionen verlagern. Individuelle Anforderungen der einzelnen Klinikstandorte sollen dadurch besser berücksichtigt und regionale Entwicklungen schneller umgesetzt werden können.

„Mit dieser Neuausrichtung verfolgen wir das Ziel, auch künftig eine sichere und verlässliche wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die notwendige regionale Flexibilität zu stärken“, erklärt Sebastian Spottke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus GmbH. Nach Angaben des Unternehmens wurden bereits in den vergangenen Jahren Versorgungsstrukturen an einzelnen Standorten angepasst, Kooperationen ausgebaut und medizinische Angebote weiterentwickelt. Die gesellschaftsrechtliche Neuordnung soll diesen Prozess nun organisatorisch unterstützen.

Marienhaus setzt auf mehr unternehmerische Gestaltungsfreiheit

Spottke sieht insbesondere angesichts der Krankenhausreform einen wachsenden Bedarf an eigenständigen Handlungsmöglichkeiten vor Ort. Kliniken müssten ihre Versorgungsstrukturen weiterentwickeln, Spezialisierungen aufbauen und gleichzeitig effizienter arbeiten. Die neue Gesellschaftsstruktur soll deshalb die Vorteile eines größeren Verbunds mit einer stärkeren regionalen Eigenverantwortung verbinden. Marienhaus verfolgt damit nach eigenen Angaben den bereits eingeschlagenen Weg zum „Regionenversorger“ weiter.

Parallel vereinheitlicht die Gruppe die Namen ihrer Kliniken. Diese sollen künftig weitgehend einer gemeinsamen Grundstruktur aus Unternehmensname, Schutzpatron und Ortsangabe folgen. An einzelnen Standorten wird es deshalb Änderungen der bisherigen Klinikbezeichnungen geben.

Rehakliniken werden in neuer Gesellschaft gebündelt

Die Neuorganisation betrifft auch die geriatrische Rehabilitation. Die entsprechenden Einrichtungen werden künftig unter dem Dach der neu gegründeten Marienhaus Reha GmbH zusammengeführt. Gebündelt werden dort die Rehabilitationskliniken an den Standorten Burgbrohl, Hermeskeil und Mainz. Zu Geschäftsführern der neuen Gesellschaft werden Christian Link und Claudia Häfner berufen.

Mit der gesellschaftsrechtlichen Neuordnung will Marienhaus die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Versorgung stärker auf regionaler Ebene verankern. Die einzelnen Einrichtungen sollen dadurch schneller und flexibler auf Veränderungen der regionalen Versorgungsbedarfe reagieren können.