Warnstreik am Klinikum Weimar verboten – ver.di legt Berufung ein
Gewerkschaft kritisiert Entscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt
Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 12. November einen von den Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar geplanten Warnstreik untersagt. Die Initiative ging von Kirche, Diakonie und Klinikleitung aus, die den Arbeitskampf per einstweiliger Verfügung stoppen wollten. Der für die Beschäftigten zuständige ver.di-Landesfachbereichsleiter Bernd Becker zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und kündigte umgehend eine Berufung an.
Laut den vorliegenden Informationen wollten sich die Mitarbeitenden mit einem Warnstreik für den Abschluss von Tarifverträgen einsetzen. Becker betonte, dass sich „hunderte Beschäftigte ver.di angeschlossen, um Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen nehmen zu können“. Es sei für die Beschäftigten unverständlich, dass ihre Interessenvertretung eingeschränkt werde. Besonders deutlich kritisierte der Gewerkschafter die Rolle der kirchlichen Träger: „Es ist ein Unding, dass die Kirche ihnen Beteiligung verwehrt und grundlegende Rechte wie das Streikrecht bestreitet.“






