Charité-Streik: Gericht bestätigt Notdienst – planbare Behandlungen fallen aus
Arbeitsgericht bestätigt Notdienst für Streik an der Charité
Das Arbeitsgericht Berlin hat die von der Charité beantragte Notdienstbesetzung für die angekündigten Streiktage vollständig bestätigt. Damit gelten verbindliche Vorgaben für die personelle Besetzung während des Arbeitskampfes. Die Charité will zugleich planbare Behandlungen absagen und ihre OP-Kapazitäten einschränken.
Nach Angaben der Charité war das Eilverfahren notwendig geworden, weil zwischen der Universitätsmedizin und ver.di unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung des Notdienstes bestanden. Streitpunkt war insbesondere die Einschätzung der medizinischen Dringlichkeit konkreter Behandlungen.
Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts gilt nun die von der Charité beantragte Notdienstbesetzung. Sie legt fest, welche fachlich geeigneten Beschäftigten in welchem Umfang eingesetzt werden müssen, um unaufschiebbare medizinische, pflegerische und hygienische Leistungen sowie Leistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Für die beiden angekündigten Streiktage will die Charité planbare Behandlungen absagen und die verfügbaren OP-Kapazitäten reduzieren. Damit soll einerseits die notwendige Patientenversorgung gewährleistet und andererseits den Beschäftigten die Teilnahme am Streik innerhalb der festgelegten Notdienstregelungen ermöglicht werden. Nach Angaben der Universitätsmedizin schafft die gerichtliche Entscheidung zugleich eine Grundlage für mögliche weitere Arbeitskampfmaßnahmen. Bei einem erneuten Streik würde zunächst ebenfalls die nun bestätigte Notdienstregelung gelten.




