Insolvenzverfahren für Fachklinik Oldenburger Land eröffnet

148 Behandlungsplätze und 99 Beschäftigte betroffen – Personalmangel führte in Neerstedt zeitweise zu hohen monatlichen Defiziten

Das Amtsgericht Oldenburg hat am 1. Oktober 2026 das Insolvenzverfahren über die Fachklinik Oldenburger Land gGmbH eröffnet. Betroffen sind die beiden Einrichtungen in Neerstedt und Oldenburg mit insgesamt 148 Behandlungsplätzen und 99 Beschäftigten. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Der Betrieb beider Einrichtungen soll während des Sanierungsverfahrens fortgeführt werden.

Die gerichtliche Entscheidung wurde am 2. Oktober unter dem Aktenzeichen 65 IN 44/26 öffentlich bekannt gemacht. Bereits am 2. Juli hatte die Diakonisches Werk Oldenburg Fachklinik Oldenburger Land gGmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Mit der formellen Verfahrenseröffnung beginnt nun die nächste Phase der wirtschaftlichen Neuordnung. (1)

Personalmangel führte zu erheblichen Erlösausfällen

Auslöser der Insolvenz ist insbesondere die wirtschaftliche Situation am Standort Neerstedt, an dem 48 Behandlungsplätze zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Diakonie konnten aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels die von den Kostenträgern vorgeschriebenen Personalschlüssel zeitweise nicht eingehalten werden. Um die Qualitätsanforderungen der medizinischen Rehabilitation weiterhin zu erfüllen, musste die Klinik ihre Belegung reduzieren.

Die daraus resultierenden Erlösausfälle führten zeitweise zu einem monatlichen Defizit von rund 160.000 Euro, das zunächst durch das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg ausgeglichen wurde. Eine dauerhaft tragfähige wirtschaftliche Perspektive konnte jedoch nicht hergestellt werden.

Der Standort Oldenburg mit seinen 100 Behandlungsplätzen war nach Darstellung des Trägers wirtschaftlich grundsätzlich solide aufgestellt. Da beide Einrichtungen derselben gemeinnützigen Gesellschaft angehören, ist auch dieser Standort vom Insolvenzverfahren betroffen. (2)

Die Fachklinik bietet spezialisierte medizinische Rehabilitation für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Behandlung suchtkranker Menschen mit körperlichen und kognitiven beziehungsweise intellektuellen Beeinträchtigungen. Nach Angaben des Trägers verfügt die Einrichtung damit über ein bundesweit seltenes Versorgungskonzept.

Erhalt beider Standorte bleibt Sanierungsziel

Das Diakonische Werk hatte bereits bei der Insolvenzanmeldung erklärt, beide Standorte langfristig erhalten zu wollen. Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter sollten dafür Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, den Krankenkassen und weiteren Kostenträgern geführt werden. Parallel sollte insbesondere die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für Neerstedt vorangetrieben werden.

Mario Behrends, Vorstand des Diakonischen Werks und Geschäftsführer der betroffenen Gesellschaft, bezeichnete den Erhalt beider Fachkliniken als vorrangiges Ziel. Nach einer erfolgreichen Sanierung sollen die Einrichtungen möglichst wieder in die Eigenverantwortung des Diakonischen Werks übergehen. (3)

Die nächsten Verfahrensschritte sind bereits terminiert. Insolvenzforderungen können bis zum 20. November 2026 angemeldet werden. Am 14. Dezember 2026 soll am Amtsgericht Oldenburg eine Gläubigerversammlung stattfinden, bei der Insolvenzverwalter Böhme über den bisherigen Verlauf berichtet und über das weitere Vorgehen beraten wird.

Ob die bisherigen Sanierungsmaßnahmen ausreichen, um beide Fachklinikstandorte langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren, ist noch offen. Die weitere Entwicklung hängt insbesondere davon ab, ob die Personalausstattung in Neerstedt verbessert und eine tragfähige Finanzierung der spezialisierten Rehabilitationsangebote erreicht werden kann.