Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl meldet Insolvenz an

Behördliche Auflagen halbieren Bettenkapazität auf 30 Plätze – Versorgung läuft weiter, Investorensuche soll Standort sichern

Die Geriatrische Rehabilitation Oberbayern – Bruckmühl GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Rosenheim ordnete am 19. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Vorausgegangen waren erhebliche Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen und eine Beschränkung der Bettenkapazität von 60 auf 30 Plätze. Der Klinikbetrieb wird nach Angaben der Insolvenzverwaltung fortgesetzt, die Versorgung der Patienten soll gesichert bleiben.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken von der Kanzlei Anchor bestellt. Die Gehälter der 87 Beschäftigten sind nach Angaben der Insolvenzverwaltung über das Insolvenzgeld abgesichert.

Wie das Nachrichtenportal Recht & Politik am 27. Oktober berichtet, konnte die Rehaklinik infolge der reduzierten Belegung ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Zur langfristigen Sicherung des Standorts soll nun ein strukturierter Investorenprozess eingeleitet werden. Eine größere Krankenkasse habe die Zuweisung von Patienten bereits wieder aufgenommen. (1)

Dokumentationsmängel führten zu behördlichen Auflagen

Hintergrund der Einschränkungen sind Kontrollen des Landratsamts Rosenheim gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst Bayern. Bei einer unangekündigten Überprüfung am 27. August waren erhebliche Mängel im Dokumentationsmanagement festgestellt worden. Dadurch konnte nicht lückenlos nachvollzogen werden, ob die medizinische und pflegerische Versorgung ordnungsgemäß erbracht worden war.

Bei einer erneuten Kontrolle am 6. Oktober stellte die Behörde Verbesserungen fest, sah jedoch weiterhin deutlichen Handlungsbedarf. Neben der Überarbeitung des Dokumentationssystems betreffen die Auflagen insbesondere die Schulung des Personals, die Medikamentenverordnung und die fachgerechte Wundversorgung.

Das Landratsamt kündigte am 13. Oktober an, das eingeleitete Verfahren zum Widerruf der Betriebserlaubnis vorerst ruhen zu lassen. Eine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls war nach Angaben der Behörde bei der erneuten Begehung nicht festgestellt worden. (2)

Wiedererhöhung der Bettenzahl frühestens 2027 möglich

Bis zum 23. November muss die Klinik weitere Nachweise zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorlegen. Eine Erhöhung der Bettenkapazität kann nach den bisherigen Vorgaben frühestens zum 1. Januar 2027 beantragt werden, sofern sämtliche Auflagen erfüllt sind.

Die wirtschaftliche Sanierung hängt damit nicht allein von der Suche nach einem Investor ab, sondern auch von der nachhaltigen Erfüllung der behördlichen Qualitätsanforderungen und der Wiederherstellung einer tragfähigen Auslastung.