GZO AG Spital Wetzikon: Provisorische Nachlassstundung
Das Bezirksgericht Hinwil hat auf Antrag der GZO AG Spital Wetzikon am 30. April 2024 eine provisorische Nachlassstundung für vorerst vier Monate bewilligt.
Diese Maßnahme gibt dem GZO Spital Wetzikon Zeit, die Refinanzierung der Obligationenanleihe zu organisieren, die für den Neubau ausgegeben wurde. Das Spital verfügt derzeit über ausreichende Liquidität und ist nicht überschuldet. Der Betrieb des Spitals ist vollständig gesichert.



