Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterstützt Klinik Geesthacht in zweiter Insolvenz

Ministerium berät Klinik, Investoren und Kommunen – Versorgung vor Ort soll gesichert bleiben

Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat anlässlich der laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht umfassend Stellung genommen. Es betont, dass es die Bemühungen zum Erhalt der Klinik ausdrücklich unterstützt und beratend zur Seite steht – sowohl für die Klinik selbst als auch für potenzielle Investoren. Federführend im Verfahren ist der Sachwalter der Klinik, der eng mit dem Ministerium zusammenarbeitet.

Nach Angaben des Ministeriums liegt die Ursache der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Klinik in der unzureichenden Finanzierung im Verhältnis zu steigenden Ausgaben. Für die Betriebskostenfinanzierung ist der Bund zuständig, weshalb Schleswig-Holstein weiterhin auf angemessene Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene drängt. Bereits im November 2025 hat das Land im Bundesrat auf diese Notwendigkeit hingewiesen, insbesondere mit Blick auf Kliniken im ländlichen Raum.

Das Ministerium stellt klar, dass es krankenhausplanerisch am bestehenden Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht nichts geändert hat. Alternativen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung, falls Angebote am Standort reduziert werden müssten, seien bereits geprüft worden. So könnte beispielsweise die 18 Kilometer entfernte Klinik in Reinbek Leistungen übernehmen. Ein Zwang zur Fortführung aller bisherigen Leistungsangebote am Standort Geesthacht kann jedoch rechtlich nicht auferlegt werden.

Das Ministerium begrüßt ausdrücklich Engagement von Trägern oder Investoren, die eine nachhaltige Lösung zum Erhalt der Klinik unterstützen. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Damit Krankenhäuser dauerhaft bestehen können, müssen sie auskömmlich finanziert sein. Und die qualitativen Anforderungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine sichere Patientenversorgung ermöglichen und zugleich erfüllbar sind.“

In einer begleitenden Fragerunde erläutert das Ministerium zudem, dass strukturelle Veränderungen im Krankenhauswesen unvermeidlich seien. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel führen zu einer Konzentration spezialisierter Leistungen auf größere Zentren. Gleichzeitig bleibe es das Ziel des Landes, eine gute Grund- und Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Die Bundes-Krankenhausreform könne Insolvenzen nicht unmittelbar verhindern; langfristige Wirkung entfalten die Reformmaßnahmen erst mittelfristig, während laufende Finanzierungsdefizite vor allem durch den Bund zu regeln seien.

Ab dem ersten Quartal 2026 wird das Ministerium gemeinsam mit den Krankenhausträgern einer Versorgungsregion die Umsetzung der Krankenhausreform begleiten, um die Strukturierung der Versorgung auf Basis der neuen Vorgaben zu koordinieren.