Krankenhaus Neuwerk klagt gegen NRW-Klinikplanung
Klinik erhielt keinen Versorgungsauftrag für Ösophagus-Eingriffe – nach gescheitertem Eilantrag beschäftigt sich nun das Verwaltungsgericht mit dem Fall
Das Krankenhaus Neuwerk in Mönchengladbach geht gerichtlich gegen die Krankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Wie die Rheinische Post berichtet, hat die Klinik keinen Versorgungsauftrag für Eingriffe an der Speiseröhre erhalten. Dagegen klagt der Krankenhausträger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Im Mittelpunkt steht die Zuweisung der entsprechenden Leistungsgruppe für sogenannte Ösophagus-Eingriffe. Mit der neuen Krankenhausplanung legt Nordrhein-Westfalen standortbezogen fest, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Krankenhäuser künftig erbringen dürfen. Das Krankenhaus Neuwerk hatte bereits 2025 versucht, im Eilverfahren gegen die Entscheidung des Landes vorzugehen. Der entsprechende Eilantrag wurde jedoch abgelehnt. Nun beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf erstmals im Hauptsacheverfahren mit dem Streit.
Das Verfahren in Mönchengladbach ist Teil einer größeren Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen um die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Zahlreiche Krankenhausträger haben gegen Entscheidungen über die Zuweisung beziehungsweise Nicht-Zuweisung von Leistungsgruppen geklagt.




