Ambulantes OP-Zentrum Spaichingen steht vor dem Aus

Neue Standortvorgaben und Änderungen bei der Hybrid-DRG-Vergütung gefährden den Weiterbetrieb – Arztpraxen bleiben bestehen

Das Zentrum für Ambulantes Operieren (ZAO) am Gesundheitszentrum Spaichingen kann unter den veränderten gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht weiterbetrieben werden. Der Landkreis Tuttlingen und das Klinikum Landkreis Tuttlingen sehen insbesondere die neuen Standortanforderungen sowie die bevorstehenden Änderungen der Hybrid-DRG-Vergütung als wesentliche Ursachen. Ein konkreter Schließungstermin steht noch nicht fest. Die am Gesundheitszentrum angesiedelten Arztpraxen bleiben von der Entwicklung unberührt.

Das 2014 eröffnete OP-Zentrum verfügt über zwei Operationssäle und wird sowohl vom Klinikum als auch von niedergelassenen Operateuren genutzt. Am Standort werden planbare ambulante Eingriffe aus unterschiedlichen Fachgebieten durchgeführt, darunter Allgemeinchirurgie, Orthopädie, HNO und Gynäkologie.

Zwei-Kilometer-Regel erschwert bisherigen Krankenhausbetrieb

Nach Darstellung des Landkreises verschärfen die seit April 2026 geltenden Standortanforderungen die Voraussetzungen für ambulante Krankenhausoperationen. Entsprechende Leistungen müssen grundsätzlich am Krankenhausstandort oder innerhalb eines Radius von zwei Kilometern erbracht werden, um unter den jeweiligen Voraussetzungen über das Krankenhaus abgerechnet werden zu können.

Das Gesundheitszentrum Spaichingen liegt außerhalb dieses Radius zum Krankenhausstandort Tuttlingen. Für eine Fortführung des bisherigen Modells müssten deshalb eigenständige Voraussetzungen erfüllt oder andere organisatorische Lösungen gefunden werden.

Eine ausschließliche Nutzung durch niedergelassene Ärzte ist nach Angaben des Landkreises wirtschaftlich nicht tragfähig. Die Nachfrage reiche nicht aus, um die erforderlichen Investitionen und laufenden Betriebskosten des OP-Zentrums zu finanzieren.

Hybrid-DRG-Änderungen verschärfen wirtschaftlichen Druck

Zusätzlich belastet die bevorstehende Neuordnung der sektorengleichen Vergütung die wirtschaftliche Perspektive.

Nach den vom Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossenen Änderungen sollen Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog ab 2027 bei Entlassung ohne Übernachtung wieder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden. Die bisherigen Hybrid-DRG sollen ab 2028 entfallen und durch ein System von Kurzzeitfallpauschalen für stationäre Behandlungen ersetzt werden. Damit entfiele bei entsprechenden ambulanten Eingriffen die bisherige sektorengleiche Fallpauschale.

Klinikgeschäftsführer Dr. Sebastian Freytag kritisiert den Kurswechsel. Aus seiner Sicht erschweren kurzfristige Veränderungen der Vergütungssystematik den wirtschaftlichen Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsangebote.

Gesundheitszentrum soll weiter ausgebaut werden

Unabhängig von der Zukunft des OP-Bereichs sollen die bestehenden Arztpraxen im Gesundheitszentrum Spaichingen unverändert weiterarbeiten. Für November 2026 ist die Eröffnung einer psychotherapeutischen Praxis angekündigt. Anfang 2027 sollen weitere physiotherapeutische und ambulante pflegerische Angebote hinzukommen, darunter eine Wundambulanz.

Landrat Stefan Bär hat nach Angaben des Landkreises eine Anfrage an das baden-württembergische Sozialministerium gerichtet. Eine Rückmeldung zu möglichen rechtlichen Handlungsspielräumen steht noch aus. Der Zeitplan für die Einstellung des OP-Betriebs hängt unter anderem davon ab, ob Übergangsregelungen möglich sind. Eine endgültige Schließung zu einem bestimmten Datum wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Der Fall Spaichingen verdeutlicht, wie Standortanforderungen, sektorale Vergütungsregeln und eine begrenzte Auslastung die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Operationszentren beeinflussen können – auch wenn die Leistungen medizinisch weiterhin ambulant erbracht werden könnten.