BAO fordert Erhalt der Hybrid-DRG und warnt vor Fehlanreizen
Bundesverband Ambulantes Operieren kritisiert geplante EBM-Vergütung ab 2027 und Abschaffung der sektorengleichen Fallpauschalen ab 2028
Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) fordert, die Hybrid-DRG-Vergütung nach § 115f SGB V dauerhaft zu erhalten. In einer Stellungnahme vom 28. Oktober 2026 kritisiert der Verband die vom Bundestag beschlossene Neuordnung der Vergütung ambulanter und kurzstationärer Eingriffe. Er befürchtet wirtschaftliche Nachteile für ambulant operierende Facharztpraxen und Operationszentren sowie einen Rückschlag für die Ambulantisierung.
Hintergrund sind die im Rahmen der Notfallreform beschlossenen Änderungen am Hybrid-DRG-System. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Leistungen des Hybrid-DRG-Katalogs ohne Übernachtung nach der regionalen Euro-Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vergütet werden. Dies soll unabhängig davon gelten, ob der Eingriff in einem Krankenhaus oder durch Vertragsärzte durchgeführt wird.
Bei Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung bleibt die Hybrid-DRG-Fallpauschale im Jahr 2027 bestehen. Ab 2028 ist die Aufhebung des § 115f SGB V und die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen für entsprechende Krankenhausleistungen vorgesehen.
Der Bundestag hat die Änderungen am 15. Oktober beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen. (1)
Verband warnt vor wirtschaftlichen Folgen für ambulante OP-Zentren
Der BAO sieht in der geplanten Rückkehr zur EBM-Vergütung einen erheblichen Eingriff in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ambulanter Operationen.
Viele Praxen, ambulante Operationszentren und Praxiskliniken hätten im Vertrauen auf die sektorengleiche Vergütung in Personal, medizinische Ausstattung und Infrastruktur investiert. Eine kurzfristige Absenkung der Vergütung könne nach Auffassung des Verbands die Refinanzierung dieser Investitionen gefährden.
Zugleich kritisiert der BAO, dass der EBM bei zahlreichen operativen Leistungen keine auskömmliche Vergütung ermögliche. Der Wechsel vom Hybrid-DRG-System zum EBM könnte deshalb die wirtschaftliche Attraktivität ambulanter Eingriffe reduzieren.
Der Verband befürchtet, dass dadurch Fehlanreize zugunsten von Krankenhausbehandlungen mit Übernachtung entstehen könnten. Ob und in welchem Umfang eine solche Verlagerung tatsächlich eintritt, lässt sich aus der Stellungnahme nicht ableiten.
BAO fordert unabhängige Evaluation der Hybrid-DRG
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Datengrundlage der Vergütungsreform. Der Verband stellt infrage, ob die bisherigen Auswertungen eine ausreichende Grundlage für die Abschaffung des Hybrid-DRG-Systems bieten.
Er fordert eine unabhängige und transparente Evaluation, die neben den unmittelbaren Vergütungsausgaben auch die Auswirkungen auf stationäre Fallzahlen, Versorgungsqualität und die Entwicklung ambulanter Operationsstrukturen berücksichtigt.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte die erwarteten Einsparungen aus der geplanten Vergütungsumstellung für 2027 mit rund 235 Millionen Euro beziffert. Der BAO bezweifelt, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Hybrid-DRG allein anhand der zusätzlichen Ausgaben bewerten lässt.
Nach seiner Auffassung müssten auch mögliche Einsparungen berücksichtigt werden, wenn ambulante Eingriffe stationäre Krankenhausbehandlungen ersetzen.







