Belegärzte fordern klare Vergütungsregeln für SÜV

BdB verlangt Entbudgetierung belegärztlicher Leistungen und warnt vor wirtschaftlichen Abhängigkeiten sowie Unsicherheit bei Hybrid-DRGs

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) fordert eine grundlegende Absicherung belegärztlicher Leistungen in den laufenden Vergütungsreformen. Neben der Herausnahme aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung verlangt der Verband verbindliche Regelungen für die selbstständige ärztliche Tätigkeit in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV). Auch die geplanten Veränderungen bei den Hybrid-DRGs sieht der BdB kritisch.

Der Verband warnt vor widersprüchlichen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik. Während die Ambulantisierung und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gestärkt werden sollen, könnten die vorgesehenen Vergütungsregelungen nach seiner Einschätzung gerade bestehende sektorenübergreifende Strukturen schwächen.

Entbudgetierung analog zu ambulanten Operationen gefordert

Besonders kritisch bewertet der BdB die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen. Nach Darstellung des Verbands sollen belegärztliche Leistungen künftig wieder stärker den Begrenzungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung unterliegen, während ambulante Operationen extrabudgetär vergütet werden sollen.

Der BdB hält diese unterschiedliche Behandlung für nicht sachgerecht. Die belegärztlichen Leistungszahlen seien seit Jahren rückläufig. Eine zusätzliche Begrenzung der Vergütung könne deshalb bestehende Versorgungsangebote weiter unter Druck setzen.

Der Verband fordert, belegärztliche Leistungen ebenso wie ambulante Operationen vollständig aus der Budgetierung herauszunehmen. Nur so könnten die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die weitere Leistungserbringung verbessert werden.

SÜV-Vergütung gefährdet aus Verbandssicht Selbstständigkeit

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Vergütungsregelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V.

Nach den vereinbarten Rahmenbedingungen werden beleg- und vertragsärztliche Leistungen in die Vergütung der Einrichtung einbezogen. Eine gesonderte Abrechnung dieser Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung ist im vorgesehenen Vergütungsmodell grundsätzlich nicht möglich.

Aus Sicht des BdB könnte die Vergütung der beteiligten Ärzte durch die jeweilige Einrichtung zu neuen wirtschaftlichen Abhängigkeiten führen. Der Verband fordert deshalb eine ausdrückliche und dauerhafte Absicherung der eigenständigen belegärztlichen Leistungserbringung innerhalb von SÜV.

Damit geht die Forderung über die reine Höhe der Vergütung hinaus. Sie betrifft auch die vertragliche und organisatorische Stellung niedergelassener Fachärzte, die stationäre Leistungen in sektorenübergreifenden Einrichtungen übernehmen.

Unsicherheit über Zukunft der Hybrid-DRGs

Zusätzliche Kritik richtet sich gegen die Diskussion über die Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs. Insbesondere eine mögliche grundlegende Neuordnung ab 2028 und die Überführung weiterer Leistungen in den ambulanten Operationsbereich könnten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern.

Der Verband warnt davor, aus allgemeinen Fallzahlentwicklungen unmittelbar auf Fehlanreize oder medizinisch nicht erforderliche stationäre Behandlungen zu schließen.

Stattdessen fordert der BdB differenzierte Auswertungen nach einzelnen Hybrid-DRGs, Indikationen und Versorgungsbereichen. Belegärztliche Fälle sollten dabei gesondert betrachtet werden, um die Auswirkungen der bestehenden Vergütungsregelungen besser beurteilen zu können.

Planungssicherheit für Belegabteilungen gefordert

Nach Angaben des Verbands erschweren wiederholte Veränderungen der Vergütungs- und Abrechnungsregeln die langfristige Planung von Belegarztpraxen und Krankenhäusern. Dies betreffe insbesondere Investitionen, die Vorhaltung medizinischer Kapazitäten und Personalentscheidungen.