Kassen können ab 2021 elektronische Patientenakte mit klarer Datensouveränität der Patienten anbieten

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 mit einer deutlich gestärkten Entscheidungshoheit der Versicherten über die eigenen Daten beschlossen.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich diese gesetzliche Festlegung der Datensouveränität der Patienten. Zudem ist ein wichtiges Digitalisierungsziel der Betriebskrankenkassen jetzt im Gesetz verankert: Es gibt klare gesetzliche Vorgaben für die
kassenindividuelle Ausgestaltung der ePA zugunsten der Versicherten. Die Kassen können zusätzliche Inhalte und neue digitale Versorgungslösungen anbieten.

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