Ab 1. Oktober: Nutzung der elektronischen Patientenakte wird für Praxen, Kliniken und Apotheken Pflicht

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Seit dem bundesweiten Start am 15. Januar 2025 und einer Erprobungsphase in Modellregionen war die Anwendung bislang freiwillig – nun schreibt das Gesetz die flächendeckende Nutzung vor.