Bundesweites Krankenhaus-Standortverzeichnis: Transparenz und Datenzugang für Gesundheitsakteure

InEK veröffentlicht öffentlich zugängliches Verzeichnis der Krankenhausstandorte und Einrichtungen

Seit dem 1. Januar 2020 führt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser und ihrer Einrichtungen. Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Datenbasis für Abrechnung, Qualitätssicherung und Wettbewerb zu schaffen.

Krankenhäuser können ihre Standorte und Einrichtungen registrieren und die entsprechenden Kennzeichen beantragen. Die Verantwortung für die Datenpflege liegt bei den Einrichtungen selbst: Änderungen sind jederzeit möglich.

Die Inhalte des Verzeichnisses und die formalen sowie technischen Prüfungen bei Beantragung oder Korrektur sind in der „Vereinbarung gemäß § 293 Absatz 6 SGB V“ definiert. Das Verzeichnis ist öffentlich zugänglich: Nach Registrierung können die Daten online recherchiert und im XML-Format heruntergeladen werden.

Potenzielle Nutzer der Daten sind unter anderem:

  • Kostenträger für die Abrechnung von Krankenhausleistungen
  • G-BA im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung
  • Bundeskartellamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen