Warken kündigt Gesundheitssicherstellungsgesetz für Krisen- und Verteidigungsfälle an

Bundesgesundheitsministerin sieht deutliche Defizite bei Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens

Die Bundesregierung will die Widerstandsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens für Krisen- und Verteidigungsfälle gesetzlich neu regeln. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte in einem Interview mit der WELT AM SONNTAG vom 15. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Gesundheitssicherstellung an, der im Sommer vorgelegt werden soll. Ziel ist es, die Versorgung der Zivilbevölkerung auch im Bündnis- oder Verteidigungsfall sicherzustellen und zugleich die Behandlung verletzter Soldatinnen und Soldaten zu organisieren.

Warken erklärte, die medizinische Infrastruktur sei derzeit nicht ausreichend auf Kriegsszenarien vorbereitet. „Wir müssen uns nicht nur auf Unwetter, klassische Katastrophen oder Pandemien einstellen, sondern leider auch auf Kriegsszenarien“, sagte die Ministerin. Neben klaren Zuständigkeiten brauche es funktionierende Kommunikationswege, ausreichende Behandlungskapazitäten, qualifiziertes Personal sowie eine gezielte Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Digitales Lagebild und neue Zuständigkeiten geplant

Kern des geplanten Gesetzes ist nach Angaben der Ministerin der Aufbau eines digitalen Lagebildes für das Gesundheitswesen. Ähnlich wie während der COVID-19-Pandemie sollen künftig in Echtzeit Daten zu freien Betten, verfügbarem Personal sowie Beständen an Medikamenten und Material erfasst werden. Diese Informationen sollen über eine gemeinsame Plattform für Bund, Länder und weitere Akteure verfügbar sein.

Die Zuständigkeiten sollen gemeinsam mit dem Verteidigungs- und dem Innenministerium geregelt werden. Während die Bundeswehr für den Transport Verwundeter verantwortlich wäre, sollen Bund und Länder gemeinsam die Verteilung und Versorgung in zivilen Gesundheitseinrichtungen organisieren. Ziel sei es laut Warken, bestehende Systeme zu verzahnen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Krankenhausplanung und Personal im Fokus

Besonders kritisch sieht die Ministerin die derzeit fehlende Übersicht über spezialisierte Personalkompetenzen. Zwar sei bekannt, wie viele Beschäftigte es insgesamt gebe, nicht jedoch, wer über spezifische Kenntnisse für die Behandlung von Kriegsverletzungen verfüge. Krankenhausplanung sei Ländersache und bislang nicht zentral zusammengeführt. Künftig müsse systematisch erfasst werden, wo entsprechende Kapazitäten vorhanden sind und welche Fachkenntnisse verfügbar oder reaktivierbar wären.

Auch für die laufende Krankenhausreform sieht Warken Konsequenzen. Zwar könnten Strukturen nicht allein für einen möglichen Verteidigungsfall offen gehalten werden, zugleich müssten bei Standortentscheidungen und Leistungsbündelungen die Erfordernisse einer flächendeckenden Versorgung im Krisenfall mitgedacht werden.

Relevanz für Krankenhäuser und Träger

Für Krankenhäuser bedeutet der angekündigte gesetzliche Rahmen perspektivisch neue Anforderungen an Meldewege, Datenlieferungen, Kapazitätsvorhaltung und Qualifikationsprofile. Zugleich machte Warken deutlich, dass verbindliche Vorgaben nur mit einer geklärten Finanzierung einhergehen könnten. Ziel sei es, die Regelversorgung auch in Ausnahmelagen aufrechtzuerhalten. „Sicherheitspolitik ohne ein funktionierendes Gesundheitswesen ist nicht denkbar“, so die Ministerin.

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