Neues Rettungsdienstgesetz soll Notfallversorgung in Schleswig-Holstein zukunftssicher machen

Landesregierung setzt auf einheitliche Standards, bessere Patientensteuerung und stärkere Vernetzung

Kiel – Das schleswig-holsteinische Kabinett hat am 13. Januar in erster Befassung dem Entwurf einer Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes zugestimmt. Ziel der Reform ist es, die Notfallversorgung im Land durch landeseinheitlichere Vorgaben, eine stärkere sektorenübergreifende Vernetzung sowie eine verbesserte Patientensteuerung langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Der von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken eingebrachte Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung, bevor er – gegebenenfalls angepasst – erneut im Kabinett und anschließend im Landtag beraten wird.

Gesundheitsministerin von der Decken verweist auf die zunehmenden strukturellen Belastungen des Rettungsdienstes. Neben dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel werde der Rettungsdienst häufig für Hilfeersuchen in Anspruch genommen, „obwohl andere Wege der Hilfe angemessener und passender für Patientinnen und Patienten wären“. Dadurch gerate der Rettungsdienst immer stärker an seine Belastungsgrenzen und könne seinem Kernauftrag – der Versorgung akuter Notfälle – zunehmend schwerer nachkommen.

Mit der Gesetzesnovelle soll der Rettungsdienst künftig effizienter gesteuert werden. „Mit der Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes wollen wir gemeinsam mit Rettungsdiensten, Kommunen, Kliniken und niedergelassenem Bereich die zur Verfügung stehenden Ressourcen des Rettungsdienstes effizienter nutzen, um Patientinnen und Patienten möglichst passgenau und zielgerichtet zu helfen“, so von der Decken. Ein zentraler Ansatz sei dabei, dass nicht jeder Notruf automatisch zu einer Einweisung in die Notaufnahme führen müsse.

Landeseinheitliche Einsatzkategorisierung und stärkere Leitstellenkompetenzen

Kernstück der Reform ist die Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung. Die sechs Integrierten Leitstellen in Schleswig-Holstein sollen künftig Einsätze stärker nach medizinischer Dringlichkeit priorisieren können. Für akut lebensbedrohliche Notfälle bleibt die bisherige Hilfsfrist von 12 Minuten ab Rettungswache weiterhin der maßgebliche Planungsstandard. Bei weniger dringlichen Einsatzkategorien sollen jedoch längere Eintreffzeiten möglich sein, um Ressourcen gezielter für schwere Notfälle einzusetzen. Schleswig-Holstein würde dieses Modell nach Baden-Württemberg als zweites Bundesland einführen.

Darüber hinaus soll die sektorenübergreifende Zusammenarbeit deutlich gestärkt werden. Leitstellen sollen rechtssicher und digital Hilfeersuchen, die keine rettungsdienstliche Versorgung erfordern, an andere Versorgungsangebote – etwa den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder an pflegerische Strukturen – weiterleiten können. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Versorgung sowie eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen.

Weitere Reformbausteine: Innovation, Telemedizin und neue Fahrzeugtypen

Die Neufassung des Gesetzes sieht darüber hinaus eine Reihe weiterer Änderungen vor. Im ländlichen Raum sollen Rettungsstandorte ohne vollständige Rettungswachen möglich werden, etwa zur saisonalen Absicherung in Urlaubsregionen. Zudem erhalten Kreise und kreisfreie Städte über eine Experimentierklausel größere Spielräume, innovative Versorgungsmodelle rechtssicher zu erproben.

Die Rolle von Ersthelferinnen und Ersthelfern soll weiter gestärkt werden, indem Leitstellen diese – wenn möglich – systematischer über entsprechende Apps einbinden. Gleichzeitig werden erstmals verbindliche Anforderungen an die telemedizinische Einsatzunterstützung gesetzlich festgelegt, um landesweit einheitliche Standards zu schaffen.

Auch die Berufsausübung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern wird neu geregelt. Ihre erweiterten Kompetenzen sollen klarer definiert und stärker genutzt werden, um die Versorgungsqualität zu erhöhen und ärztliche sowie klinische Ressourcen zu entlasten. Ergänzend sollen Qualifikation und Fortbildung von Notärztinnen und Notärzten weiter gestärkt werden.

Neu eingeführt werden zudem zwei zusätzliche Fahrzeugtypen: das Rettungseinsatzfahrzeug (REF) zur schnellen Erstversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sowie der Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) für medizinisch betreuungsbedürftige, aber weniger dringliche Transporte.

Vorbereitung auf Bundesreformen

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die gesetzliche Verankerung der zentralen Disponierung der Luftrettung, die in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der geplanten Bundeskrankenhaus- und Bundesnotfallreform misst die Landesregierung einem leistungsfähigen Rettungsdienst besondere Bedeutung bei – insbesondere angesichts möglicher Zentralisierungseffekte und längerer Transportwege.

Mit diesen und weiteren jetzt eingeleiteten gesetzlichen Veränderungen werden wir den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein bedarfsgerechter, zukunftssicherer und moderner aufstellen“, so von der Decken. Schleswig-Holstein sehe sich damit bundesweit in einer Vorreiterrolle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert