Neuausrichtung der Akutversorgung: Bundeskabinett bringt Notfallreform auf den Weg
Bundesministerin Nina Warken präsentiert Eckpunkte – Digitale Steuerung und Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen Kliniken entlasten
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 den Entwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Damit unternimmt die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt, um die oft überlasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst strukturell zu entlasten. Kern der Reform ist eine sektorenübergreifende, digital gestützte Patientensteuerung, die Hilfesuchende bereits beim ersten Kontakt in die medizinisch angemessene Versorgungsebene leitet.
Die Reformbausteine im Überblick
Die Neugestaltung ruht auf mehreren Säulen, die eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie dem Rettungswesen vorsehen. Ein zentrales Element ist die Neustrukturierung der Rufnummer 116117. Diese wird künftig in eine Terminservice-Stelle und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Letztere fungiert als Teil eines neuen Gesundheitsleitsystems, das digital mit den Rettungsleitstellen (112) vernetzt ist, um eine reibungslose Fallübergabe zu gewährleisten. Zudem werden telemedizinische Angebote und aufsuchende Notdienste rund um die Uhr flächendeckend etabliert.
An den Krankenhausstandorten selbst entstehen Integrierte Notfallzentren (INZ). Diese bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Diese Stelle entscheidet nach standardisierten Kriterien, ob ein Patient stationär behandelt werden muss oder ambulant in der Notdienstpraxis bzw. in Kooperationspraxen versorgt werden kann. Um die Versorgung abzurunden, wird Ärzten in den INZ-Notdienstpraxen in eng begrenzten Fällen gestattet, Arzneimittel direkt an Patienten abzugeben, falls eine Apothekenversorgung nicht sofort sichergestellt ist.
Ein weiterer Meilenstein ist die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung, die künftig als eigenständige Sachleistung im SGB V verankert wird. Damit wird die Rettung nicht mehr als reiner Transport (Fahrtkosten), sondern als hochspezialisierte medizinische Krankenbehandlung anerkannt und finanziert. Zur Qualitätssicherung wird ein bundeseinheitliches Fachgremium mit Stimmrechten für Fachgesellschaften und Leistungserbringer geschaffen. Flankiert wird dies durch einen massiven Digitalisierungsschub: Der Bund fördert die Vernetzung der Leitstellen über fünf Jahre mit insgesamt 225 Millionen Euro.
Fokus auf Lebensrettung und Effizienz
Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Erhöhung der Überlebensraten bei Herzstillständen. Die Anleitung zur Reanimation am Telefon wird zum Standard erhoben, unterstützt durch Ersthelfer-Apps und ein bundesweites Kataster für öffentlich zugängliche Defibrillatoren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte auf der Pressekonferenz, dass die Reform die Grundlage für eine vernetzte und standardisierte Versorgung schaffe, die unnötige Klinikaufenthalte sowie Fehlsteuerungen im Rettungswesen vermeide.






