DGKJ warnt vor Folgen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes für Kinder- und Jugendmedizin

Fachgesellschaft fordert Erhalt spezialisierter Versorgung für chronisch und schwer kranke Kinder

Anlässlich der Ersten Lesung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Deutschen Bundestag warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) vor gravierenden Auswirkungen auf die Versorgung junger Patientinnen und Patienten. Besonders kritisch bewertet die Fachgesellschaft die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser mahnt: „Kinder und Jugendliche gehen in der aktuellen Fassung unter. Die Gesundheit von Kindern ist ebenso komplex wie die von Erwachsenen. Trotzdem spiegelt sich das nicht in der Leistungsgruppenstruktur wider. Auch müssen die dafür notwendigen Vorhaltekosten entsprechend kalkuliert werden.“

Die DGKJ befürchtet, dass schwer kranke Kinder und Jugendliche künftig systematisch in die Erwachsenenmedizin verlagert werden könnten, was die Versorgungsqualität und Patientensicherheit erheblich gefährde. „Eine Behandlung in Erwachsenenabteilungen kann und darf keine Option sein“, betont Felderhoff-Müser.

Positiv bewertet die DGKJ den gleichzeitigen Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Kindergesundheit stärken“ (Drucksache 21/2721) (1). Dieser greife die zentralen Kritikpunkte des Gesetzentwurfs auf und schlage konkrete Lösungen vor, die in vielen Punkten mit den Positionen der DGKJ übereinstimmen.

„Kinder und Jugendliche haben denselben Anspruch auf eine hochwertige, spezialisierte und sichere medizinische Versorgung wie Erwachsene“, unterstreicht Felderhoff-Müser. Diese Verantwortung müsse auch in der Krankenhausreform klar verankert werden.