Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung präsentiert, der darauf abzielt, die Patientenversorgung in Notfällen zu optimieren.

Obwohl Deutschland über ein gut ausgebautes System der Akut- und Notfallversorgung verfügt, besteht die Notwendigkeit, die drei zentralen Versorgungsbereiche – den vertragsärztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste – besser aufeinander abzustimmen…