DKG kritisiert Eilverfahren beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Krankenhausgesellschaft warnt vor verkürztem Gesetzgebungsverfahren und Folgen für Kliniken

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den von der Bundesregierung vorgesehenen Zeitplan für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach Angaben der DKG sollen Beratungen im Gesundheitsausschuss, die Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Krankenhausgesellschaft sieht darin eine Einschränkung parlamentarischer Mitwirkungsrechte und warnt vor weitreichenden Folgen für die stationäre Versorgung.

Nach den aktuellen Planungen soll der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Bereits zwei Tage später ist die Abstimmung im Bundestag vorgesehen, bevor der Bundesrat am darauffolgenden Tag abschließend entscheiden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet dieses Vorgehen kritisch. Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß erklärte, dass weder Abgeordnete noch unmittelbar betroffene Akteure bislang Kenntnis über die geplanten Änderungsanträge hätten, die bereits in der ersten Beratung behandelt werden sollen.

Nach Auffassung der Krankenhausgesellschaft werde damit ein Gesetz mit erheblichen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen in einem ungewöhnlich engen Zeitfenster parlamentarisch behandelt. Die DKG fordert deshalb längere Beratungsfristen und ein reguläres Gesetzgebungsverfahren.

Krankenhausgesellschaft warnt vor Auswirkungen auf die Versorgung

In ihrer Stellungnahme verbindet die DKG ihre Kritik am Verfahren mit einer erneuten inhaltlichen Bewertung des Gesetzes. Nach Einschätzung der Krankenhausgesellschaft könnte das Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Krankenhäuser nach sich ziehen. Die Organisation warnt vor steigenden Insolvenzen im Kliniksektor sowie vor negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Patientenversorgung.

Dr. Gerald Gaß erklärte, ein Gesetz mit potenziell weitreichenden Folgen für die Gesundheitsversorgung von Millionen Menschen dürfe nicht im Eilverfahren beschlossen werden. Die DKG hält die von der Bundesregierung angeführte Eilbedürftigkeit nach eigenen Angaben nicht für nachvollziehbar. Während andere Reformvorhaben im Gesundheitswesen verschoben würden, solle dieses Gesetz innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.

Forderung nach geordnetem parlamentarischem Verfahren

Die Krankenhausgesellschaft appelliert an Bundesregierung und Bundestag, den parlamentarischen Beratungsprozess mit angemessenen Fristen auszugestalten. Aus Sicht der DKG dürfe die bevorstehende Sommerpause des Parlaments kein Grund sein, gesetzgeberische Beteiligungs- und Beratungsrechte einzuschränken.

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