BEEP-Gesetz: Pflege erhält mehr Verantwortung und neue Kompetenzen

Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen soll Versorgung stärken und Bürokratie abbauen

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sind zum Jahresbeginn 2026 zahlreiche Änderungen für die Pflegeversorgung in Kraft getreten. Wie die AOK in ihrer Reformdatenbank zusammenfasst, erhalten Pflegefachpersonen künftig mehr eigenständige Handlungsspielräume, während zugleich Bürokratie reduziert und neue Versorgungsmodelle erprobt werden sollen. Die Reform betrifft Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Medizinische Dienste und Pflegekassen gleichermaßen und könnte die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen nachhaltig verändern.

Das BEEP-Gesetz verfolgt das Ziel, die Kompetenzen der Pflegeberufe auszubauen und die Versorgung angesichts des Fachkräftemangels effizienter zu organisieren. Besonders für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen ergeben sich daraus neue organisatorische und strukturelle Anforderungen.

Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten künftig neue Meldepflichten bei drohenden Versorgungsproblemen. Pflegekassen sollen dadurch frühzeitig eingreifen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung unterstützen können. In Krisensituationen werden zeitlich befristete Abweichungen von Qualitäts- und Zulassungsvorgaben ermöglicht.

Zusätzliche finanzielle Anreize sollen Einrichtungen motivieren, rehabilitative Ansätze stärker zu fördern. Wird ein Pflegebedürftiger durch aktivierende Maßnahmen in einen niedrigeren Pflegegrad zurückgestuft, erhält die Einrichtung einmalig 3.085 Euro von der Pflegekasse.

Auch die Krankenhausfinanzierung wird durch das Gesetz beeinflusst. Der Veränderungswert für 2026 wird auf die Höhe des Orientierungswertes des Statistischen Bundesamtes begrenzt. Damit wird der Anstieg der Landesbasisfallwerte auf die nachgewiesenen Kostensteigerungen im Krankenhausbereich beschränkt.