Zusatzkennzeichnung bei Hybrid-DRG-Eingriffen

Notwendigkeit und Zweck der Kennzeichnung

Bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Hybrid-DRG-Eingriffen ist eine spezielle Zusatzkennzeichnung erforderlich. Diese Kennzeichnung dient dazu, die korrekte Zuordnung und Abrechnung der erbrachten Leistungen sicherzustellen.

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