Zusatzkennzeichnung bei Hybrid-DRG-Eingriffen
Notwendigkeit und Zweck der Kennzeichnung
Bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen von Hybrid-DRG-Eingriffen ist eine spezielle Zusatzkennzeichnung erforderlich. Diese Kennzeichnung dient dazu, die korrekte Zuordnung und Abrechnung der erbrachten Leistungen sicherzustellen.




