Versorgung ausländischer Patienten: KVNO gibt Praxishinweise

Hinweise zur Abrechnung in der Ferienzeit für EU-Bürger und weitere Staaten

Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mitteilt, sollten Vertragsarztpraxen zum Beginn der Sommerferien die geltenden Regelungen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem Ausland beachten. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich die Voraussetzungen für die Leistungsabrechnung erheblich. Die Hinweise sollen Praxen bei einer rechtssicheren Versorgung und Abrechnung während der Reisezeit unterstützen.

Mit Beginn der Sommerferien steigt erfahrungsgemäß die Zahl ausländischer Patientinnen und Patienten, die während ihres Aufenthalts in Deutschland ambulant medizinisch versorgt werden müssen. Die KVNO weist darauf hin, dass für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen unterschiedliche Vorgaben gelten. Für Versicherte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland erfolgt die Behandlung auf Grundlage der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC), der britischen Global Health Insurance Card (GHIC) oder einer Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB).

Dabei macht die KVNO auf eine wichtige Besonderheit aufmerksam: Die EHIC und die GHIC müssen als physische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Digitale Versionen auf Smartphones sind derzeit für die Abrechnung von Sachleistungen nicht zugelassen.

Für Patientinnen und Patienten aus Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen – darunter Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei – gelten andere Voraussetzungen. In diesen Fällen ist die Vorlage eines Nationalen Anspruchsnachweises erforderlich. Geplante Behandlungen müssen zusätzlich vorab vom jeweiligen ausländischen Kostenträger genehmigt worden sein.

Liegt kein gültiger Anspruchsnachweis vor oder kann dieser nicht erbracht werden, erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit den Patientinnen und Patienten nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Praxen sollten Abläufe rechtzeitig vorbereiten

Die KVNO empfiehlt Praxisteams, sich rechtzeitig mit den unterschiedlichen Nachweis- und Abrechnungsregelungen vertraut zu machen. Fehler bei der Prüfung der Anspruchsnachweise können zu Problemen bei der Leistungsabrechnung führen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Zur Unterstützung verweist die KVNO auf Informationsmaterialien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Diese umfassen unter anderem Musterdokumente, Checklisten und praktische Formulare zur Versorgung ausländischer Patientinnen und Patienten.

Neben den Hinweisen zur Behandlung von Reisenden erinnert die KVNO auch daran, urlaubsbedingte Praxisschließungen frühzeitig organisatorisch vorzubereiten und notwendige Vertretungsregelungen sicherzustellen. Gerade während der Ferienzeit tragen klare Praxisabläufe dazu bei, die ambulante Versorgung effizient aufrechtzuerhalten und administrative Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.

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