SpiFa-Schreiben an die GM der Länder zu Hybrid-DRG (§ 115f SGB V)

Weiterentwicklung der Regelungen des § 115f SGB zu Hybrid-DRG mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (Spifa) hat sich in einem offenen Brief an die Gesundheitsminister der Bundesländer gewandt, um auf dringende Reformbedarfe bei der sektorengleichen Vergütung aufmerksam zu machen. Hintergrund ist das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Änderungen im Bereich der sogenannten Hybrid-DRG vorsieht, welche die Vergütung zwischen stationären und ambulanten Behandlungen angleichen soll.

Deutschland hinkt bei Ambulantisierung hinterher
Der Spifa hebt hervor, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung medizinischer Leistungen erheblich zurückliegt. Viele Behandlungen, die in anderen Ländern ambulant durchgeführt werden, erfolgen hierzulande noch stationär. Dies belastet nicht nur das Gesundheitssystem finanziell, sondern führt auch dazu, dass Patienten unnötig lange im Krankenhaus verweilen müssen. Ein Gutachten aus dem Jahr 2022 zeigt, dass etwa ein Viertel der stationären Behandlungen in Deutschland theoretisch ambulant durchgeführt werden könnten.

Kritik an den neuen Regelungen
Die im KHVVG vorgesehenen Änderungen zur Hybrid-DRG, die eine Mischung aus ambulanten und stationären Vergütungsmodellen vorsieht, gehen dem Spifa jedoch nicht weit genug. Vor allem die Zielvorgabe, bis 2030 lediglich 12 % der heute stationär durchgeführten Behandlungen zu ambulantisieren, sei angesichts des tatsächlichen Potenzials zu gering. Der Verband fordert eine deutlich ambitioniertere Herangehensweise, um das volle Ambulantisierungspotenzial bis zum Ende des Jahrzehnts auszuschöpfen.

Zudem kritisiert der Spifa, dass für bestimmte Leistungen mit hohen Sachkostenanteilen, wie etwa Implantate, Fehlanreize entstehen könnten. Die derzeitige Vergütungsstruktur könnte Krankenhäuser dazu veranlassen, günstigere, aber möglicherweise qualitativ minderwertige Materialien zu verwenden, um Kosten zu sparen.

Forderungen des Spifa
In ihrem Schreiben plädiert der Verband daher für folgende Maßnahmen:

  • Die Möglichkeit zur alternativen Abrechnung der sektorengleich vergüteten Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
  • Eine umfassende Neukalkulation der sektorengleichen Vergütung, um sicherzustellen, dass sie oberhalb des EBM-Niveaus liegt.
  • Die separate Erstattung variabler Sachkosten, insbesondere für Implantate, um qualitative Einbußen zu verhindern.