Plausibel oder problematisch? – Was Ärzt:innen bei der Abrechnung beachten müssen

Plausibilitätsprüfungen der KVen als Instrument zur Kontrolle von EBM-Leistungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) prüfen regelmäßig, ob die abgerechneten Leistungen in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zeitlich überhaupt erbracht werden konnten. Grundlage hierfür ist § 106d Abs. 2 SGB V. Die sogenannte Plausibilitätsprüfung ist dabei kein Einzelfall, sondern ein standardisiertes Verfahren, das erhebliche Folgen für Ärzt:innen haben kann. War es plausibel möglich, die abgerechneten Leistungen innerhalb der angegebenen Zeit zu erbringen? Überschreitungen der hinterlegten Zeitprofile gelten als auffällig und können zu Honorarrückforderungen führen.

Bereits bei angekündigten oder laufenden Plausibilitätsprüfungen kann rechtliche Begleitung entscheidend sein. Fachanwälte und spezialisierte Berater können Praxisinhaber:innen helfen, ihre Stellungnahme strukturiert, nachvollziehbar und rechtssicher zu erstellen und Risiken zu minimieren.