PKV muss auch Krankenhäusern helfen

DKG zur Ankündigung der , niedergelassenen Praxen Extra-Vergütung zu zahlen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Bereitschaft der privaten Krankenversicherung (PKV), niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten durch ein Honorarzuschlag in Höhe von 300 Millionen Euro zu helfen. Mit dem Geld sollen die Umsatzrückgänge der niedergelassenen Mediziner ausgeglichen werden, die wegen der Krise weniger Patienten in ihren Praxen hatten. „Auch im ären Bereich gibt es hohe Ausfälle durch den Wegfall von Erlösen aus der Behandlung von Privatversicherten. Es ist also im gleichen Maße notwendig, dass die PKV an die einen Pandemiezuschlag leistet“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die PKV wird durch die Belegrückgänge im stationären Bereich von 30 50 Prozent hoch entlastet. Die wird bekanntlich aus Bundesmitteln aufgebracht. Bereits jetzt hat der Wegfall der Behandlungen zu Einsparungen bei der PKV von mehr als einer Milliarde Euro geführt. Die Krankenhäuser dagegen haben hohe Erlösausfälle bei den Wahlleistungen. Geld, das für die Aufrechterhaltung der stationären Versorgung notwendig ist. „Die PKV ist gefordert, aus ihren sich durch die Coronakrise ergebenden Überschüssen einen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in dieser außerordentlich schwierigen Phase des Gesundheitswesens zu leisten“, so Georg Baum.

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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