Mecklenburg-Vorpommern modernisiert Landeskrankenhausgesetz
Kabinett beschließt Entwurf mit Fokus auf Bürokratieabbau, Krisenresilienz und investive Pauschalförderung
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 15. April 2025 den Gesetzentwurf für ein umfassend reformiertes Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte die Neufassung als einen „Riesen-Befreiungsschlag für den Bürokratieabbau“ vor. Ein zentrales Element ist die Umstellung der Bauförderung auf eine Investitionspauschale ab 2028. Damit wird das bisherige aufwändige Einzelförderverfahren abgelöst, das bislang mehrere Jahre in Anspruch nahm.
Der Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird, setzt weitere Schwerpunkte:
- Stärkung der Patientenrechte: u.a. durch Einführung von Patientenfürsprechern und mehr Selbstbestimmung für Frauen unter der Geburt
- Anpassung der Krankenhausplanung an die bundesweit eingeführten Leistungsgruppen
- Erhöhung der Krisenresilienz der Kliniken mit spezifischen Regelungen zur Notfallversorgung und für besondere Gefahrenlagen, basierend auf den Erfahrungen der Corona-Pandemie
Drese betonte, dass der Entwurf nicht nur die bundesweite Reform flankiert, sondern einen modernen, planbaren und krisenfesten Ordnungsrahmen für die stationäre Versorgung im Land schafft — und damit auch Signalwirkung für andere Bundesländer haben könne.