Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste ab 2026

Fokus auf Ergebnisqualität und Entlastung pflegender Angehöriger

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat neue Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Die Richtlinien, die am 19. Mai 2025 erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt wurden, treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie bilden die Grundlage für die Prüfung der allgemeinen ambulanten Pflege, der außerklinischen Intensivpflege sowie der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und regeln zugleich die Prüfung der Abrechnungen mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Die neue Prüfsystematik orientiert sich an den bereits etablierten Prüfungen in der vollstationären Pflege und der Tagespflege, berücksichtigt jedoch die Besonderheiten der ambulanten Versorgung. Im Mittelpunkt steht die Ergebnisqualität, also die tatsächliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, während einrichtungsbezogene Strukturkriterien weitgehend nicht mehr prüfrelevant sind.