Linke fordert vollständige Ausgliederung aller Personalkosten aus den DRGs

Antrag im Bundestag: Krankenhausfinanzierung soll reformiert werden – Personalkosten sollen künftig vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.

Die Bundestagsfraktion Die Linke hat einen Antrag (Drucksache 21/2707, 21. Wahlperiode) eingebracht, mit dem sie eine grundlegende Änderung der Krankenhausfinanzierung fordert. Ziel sei es, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den Fallpauschalen (DRGs) auszugliedern und künftig kostendeckend durch die Krankenkassen und Kostenträger zu refinanzieren.

Nach Auffassung der Fraktion sei das derzeitige DRG-System „seit Langem aufgrund verschiedener Dysfunktionalitäten in der Kritik“. Die fallbasierte Vergütung setze ökonomische Fehlanreize und zwinge Krankenhäuser dazu, Behandlungszahlen zu erhöhen, um wirtschaftlich zu überleben – auch wenn dies medizinisch nicht notwendig sei. Besonders kleinere Häuser in ländlichen Regionen litten unter der strukturellen Unterfinanzierung. Die Linke argumentiert, dass die fallbezogene Vergütung die Fixkostenproblematik ignoriere. Viele Leistungen wie Beratungen, kurze Behandlungen oder Wiedervorstellungen seien nicht abrechnungsfähig, verursachten aber reale Personalaufwände. So entstehe der Eindruck einer geringen Auslastung, obwohl das Personal häufig an der Belastungsgrenze arbeite.

Bereits mit dem Pflegebudget sei 2020 ein erster Schritt erfolgt, Pflegekosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip zu refinanzieren. Doch die Fraktion betont, dass diese Regelung „keine echte Entlastung“ gebracht habe, da Pflegekräfte zunehmend Tätigkeiten anderer Berufsgruppen übernehmen müssten, deren Finanzierung weiterhin über die DRGs laufe.

Der Antrag fordert daher, sämtliche Personalkosten aller Berufsgruppen – nicht nur der Pflege – aus den DRGs herauszulösen und vollständig zu refinanzieren. Analog zum Pflegebudget sollen die Kostenträger den Krankenhäusern auf Grundlage der Personalkosten des Vorjahres Tagessätze als Abschlagszahlungen leisten, die nach Jahresende auf Basis der tatsächlichen Kosten spitz abgerechnet werden. Zudem soll die Bundesregierung die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente für alle Berufsgruppen im Krankenhaus beauftragen. Für die Pflege soll dabei die bestehende Pflegepersonalregelung 2.0 weiterentwickelt werden.

Die Fraktion sehe in dieser Maßnahme eine „geeignetere Form der Vorhaltefinanzierung“ als die derzeit im KHAG vorgesehene Lösung, da diese weiterhin mengenabhängig sei und somit „gerade keine echte Vorhaltefinanzierung im Sinne des Wortes“ darstelle.