Kommunale Krankenhäuser weiter unter Druck

Städtetagspräsident Burkhard Jung kritisiert unzureichende Finanzierung im Reformanpassungsgesetz

Das Bundeskabinett berät über das Krankenhausreformanpassungsgesetz, das die Umsetzung der Reform aus der letzten Legislatur praxistauglicher machen soll. Doch aus Sicht der Städte bestehen erhebliche Zweifel, ob die geplanten Änderungen die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser tatsächlich beheben werden. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Das Ziel der Krankenhausreform, die Krankenhauslandschaft und die Finanzierung fit für die Zukunft zu machen, ist richtig. Aber gerade bei der Finanzierung hakt es immer noch.“

Die Reform sieht vor, dass künftig 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltefinanzierung gedeckt werden, während 40 Prozent weiter über Fallzahlen erwirtschaftet werden müssen. Jung äußerte Zweifel, dass diese Umstellung allein die strukturelle Unterfinanzierung beseitigen könne: „Wir haben Zweifel, ob allein das neue Verteilungsmodell die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigt. Denn 40 Prozent der Krankenhausfinanzierung erfolgt weiter über Fallzahlen.“ Zudem kritisierte er die mit der Reform verbundene Bürokratie: „Die Berechnung der neu eingeführten Vorhaltevergütung ist sehr bürokratisch. Statt der dringend benötigten Entbürokratisierung werden so eher neue Hürden aufgebaut.“

Besonders betroffen sind die kommunalen Kliniken. Laut Jung müssen die Städte ihre Häuser inzwischen mit mehr als 4 Milliarden Euro jährlich stützen – obwohl sie formal nicht zuständig sind und ihre eigenen Haushalte massive Defizite aufweisen. Zwar stelle der Bund 4 Milliarden Euro Soforthilfe aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereit, diese entfalte jedoch nur kurzfristige Wirkung: „Es muss dringend mehr Geld ins System. Die Bundesländer müssen endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, den Krankenhäusern die nötigen Investitionskosten komplett zur Verfügung zu stellen. Und der Bund muss für eine verlässliche Finanzierung in ausreichender Höhe sorgen, damit nicht mehr die Kommunen als Ausfallbürgen für Defizite der Krankenhäuser einspringen müssen.“