KBV warnt vor drastischen Auswirkungen geplanter Milliardenkürzungen im ambulanten Bereich

Millionen Behandlungsfälle in Arztpraxen künftig nicht mehr finanziert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor erheblichen Folgen der geplanten Ausgabenbegrenzungen im ambulanten Gesundheitswesen. Nach Berechnungen der KBV könnten im kommenden Jahr rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert werden. Eine neue Broschüre zeigt erstmals für alle Fachgruppen, wie viele Patienten künftig noch vergütet würden.

Im Zuge der geplanten Reformen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich vor. Die KBV hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen analysiert, welche Auswirkungen dies auf die vertragsärztliche Versorgung haben könnte. Die Ergebnisse wurden in der Broschüre „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ veröffentlicht.

Nach den Berechnungen wären bundesweit im kommenden Jahr rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert. Für jede Fachgruppe werden durchschnittliche Fallzahlen pro Arzt und Quartal dargestellt – sowohl die bislang geleisteten als auch die künftig noch vergüteten Leistungen. Je nach Fachrichtung ergibt sich laut KBV ein Rückgang der vergüteten Fälle um bis zu 23 Prozent.

Zusätzlich enthält die Auswertung Angaben dazu, wie viele Patientinnen und Patienten durchschnittlich versorgt werden müssten, wenn Praxen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsprechstunden von 25 Stunden pro Woche für gesetzlich Versicherte anbieten würden. Die Daten liegen sowohl bundesweit als auch differenziert nach den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen vor.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sieht darin ein deutliches Signal an die Gesundheitspolitik. Gegenüber den PraxisNachrichten erklärte er, die Zahlen verdeutlichten, „was Praxen heute leisten und ab wann diese Versorgung nicht mehr finanziert und von der Bundesgesundheitsministerin offenbar auch nicht mehr gewünscht wird“. Kürzungen in diesem Umfang würden die ambulante Versorgung nachhaltig verändern.

Zugleich kündigte Gassen an, dass es keine Leistungen außerhalb der finanzierten Budgets geben werde. Unter dem Leitmotiv „Keine Leistung ohne Vergütung“ müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig Regelungen zur Honorarverteilung schaffen, die Ärzten und Psychotherapeuten mehr Kalkulationssicherheit geben sollen.

Die KBV betont allerdings, dass es sich bei den dargestellten Fallzahlen um Durchschnittswerte handelt. Grundlage seien Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten mit vollem Versorgungsumfang. Die tatsächlichen Fallzahlen einzelner Praxen könnten je nach Patientenaufkommen abweichen.

Für das ambulante Gesundheitswesen und die Versorgungssteuerung könnte die Debatte erhebliche Bedeutung haben. Die geplanten Budgetbegrenzungen treffen auf bereits bestehende Herausforderungen wie steigende Patientenzahlen, Fachkräftemangel und zunehmende Bürokratiebelastungen in den Praxen. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass wirtschaftliche Begrenzungen die Versorgungskapazitäten im vertragsärztlichen Bereich weiter einschränken könnten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert