KBV warnt vor Leistungskürzungen in Arztpraxen durch Spargesetz
Bis zu 46 Millionen Behandlungsfälle könnten laut KBV entfallen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor erheblichen Auswirkungen des geplanten Spargesetzes auf die ambulante Versorgung. Wie der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen auf der Vertreterversammlung in Hannover erklärte, könnten im kommenden Jahr rund 46 Millionen Behandlungsfälle entfallen. Hintergrund sei die aus Sicht der KBV unzureichende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verdeutlichen die zunehmenden Spannungen zwischen Politik, gesetzlicher Krankenversicherung und ambulantem Versorgungssektor. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen stellte in Hannover klar, dass die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf das Leistungsangebot von Arzt- und Psychotherapiepraxen haben werden. Das zentrale Signal laute dabei: „Keine Leistung ohne Vergütung“.
Nach Berechnungen der KBV könnten im kommenden Jahr rund 46 Millionen Behandlungsfälle entfallen, da für diese Leistungen keine ausreichende Finanzierung mehr zur Verfügung stehe. Die Organisation geht davon aus, dass Praxen ihr Angebot stärker an die verfügbaren Budgets anpassen müssen. Dies betreffe insbesondere den gesetzlich finanzierten Versorgungsbereich, in dem Leistungen künftig stärker begrenzt werden könnten.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das nach Einschätzung der KBV keine nachhaltige Reform darstelle. Vielmehr handele es sich um ein reines Sparprogramm zulasten der Versorgung. Gassen betonte, dass weder die Beitragssätze stabilisiert noch die strukturellen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst würden. Stattdessen könnten Versicherte stärker belastet werden – entweder über höhere Beiträge oder steigende Zuzahlungen.
Besonders betroffen wäre nach Darstellung der KBV der ambulante Bereich, der bereits jetzt einen erheblichen Anteil der medizinischen Versorgung trägt. Für das Jahr 2027 rechnet die Organisation mit einer Kürzung der Gesamtvergütung um rund 2,5 Milliarden Euro. Dies entspreche im Durchschnitt etwa 24.000 Euro weniger pro Praxis, in einzelnen Fachrichtungen sogar bis zu 68.000 Euro pro Ärztin oder Arzt. Diese Entwicklung könnte laut KBV dazu führen, dass Praxen ihre Leistungen stärker priorisieren und begrenzen müssen.
Die Organisation verweist zudem auf eine aktuelle Umfrage unter rund 5.000 Bürgerinnen und Bürgern, nach der ein Großteil der Bevölkerung Sorge vor einer Verschlechterung der Versorgungsqualität äußert. Gleichzeitig bestehe jedoch auch Verständnis für mögliche Leistungseinschränkungen der Praxen im Zuge der Sparpolitik.
Auch strukturelle Fragen der Versorgung wurden auf der Vertreterversammlung adressiert. Die KBV kündigte an, bestehende gesetzliche Vorgaben zur Honorarverteilung konsequent umzusetzen, um eine „einnahmenorientierte Leistungssteuerung“ zu gewährleisten. Ziel sei es, zu verhindern, dass Leistungen erbracht werden, für die keine ausreichende Finanzierung vorhanden ist. Zusätzlich äußerte die KBV Kritik an geplanten Reformen im Bereich der Notfallversorgung sowie an der Digitalisierungspolitik. Nach Einschätzung der Organisation würden neue Aufgaben auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen, ohne dass hierfür eine ausreichende finanzielle Ausstattung vorgesehen sei. Dies könne zu einer zusätzlichen Belastung der bestehenden Versorgungsstrukturen führen.




