Erste Verhandlungen zum Orientierungswert 2027 bleiben ohne Ergebnis
Finanzierungsrunde 2027: KBV und Kassen ohne Einigung
Die erste Runde der Finanzierungsverhandlungen für die ambulante Versorgung ist ohne Einigung geblieben. KBV und GKV-Spitzenverband haben ihre Positionen zum Orientierungswert 2027 ausgetauscht. Die KBV hält das Angebot der Krankenkassen für unzureichend und verweist auf steigende Kosten sowie zusätzliche Belastungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Im Mittelpunkt der jährlichen Finanzierungsverhandlungen steht die Anpassung des Orientierungswertes (OW). Er bestimmt maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Bei der gesetzlich vorgegebenen Anpassung werden unter anderem die Entwicklung der ärztlichen Einkommen, Personalkosten, Energie, Mieten und Investitionen berücksichtigt.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen bezeichnete das Angebot der Krankenkassen als „völlig unzureichend“. Es liege deutlich unter der Vergütungssteigerung, die aus Sicht der KBV erforderlich sei, um die Kostenentwicklung in den Praxen abzubilden.
Nach Einschätzung der KBV verschärft das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die finanzielle Situation der ambulanten Versorgung. Zwar bleibt die bisherige Methodik zur Berechnung des Orientierungswertes grundsätzlich bestehen. Neu ist jedoch eine zusätzliche Begrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Diese darf künftig nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die entsprechende Grundlohnrate jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt.
Die Grundlohnrate für 2027 wird vom Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. September 2026 festgestellt. Damit steht eine zentrale Größe für die weitere Vergütungsentwicklung noch aus.




