KV Sachsen erwartet 112 Millionen Euro weniger für ambulante Versorgung
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte Honorare ab 2027 um mehr als 14 Prozent reduzieren
Der ambulanten Versorgung in Sachsen könnten ab 2027 jährlich mindestens 112 Millionen Euro fehlen. Das geht aus vorläufigen Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hervor. Die KV warnt vor weniger Sprechstunden, eingeschränkten Leistungen und längeren Wartezeiten für Patienten.
Nach Angaben der KV Sachsen lassen sich die finanziellen Auswirkungen nach Veröffentlichung des Gesetzes und den jüngsten Beschlüssen des Bewertungsausschusses erstmals konkreter beziffern. Demnach könnten die Honorarkürzungen in einzelnen Bereichen mehr als 14 Prozent erreichen.
Besonders betroffen seien nach den bisherigen Berechnungen die Fachgruppen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Chirurgie und Orthopädie sowie Neurologie und Psychiatrie. Auch die Psychotherapie müsse mit deutlichen Auswirkungen rechnen.
KV warnt vor weniger offenen Sprechstunden
Die KV Sachsen erwartet, dass sich die finanziellen Einschnitte unmittelbar auf die verfügbaren Versorgungskapazitäten auswirken können. Aus den Honoraren würden unter anderem Personal, Praxisräume und Sprechzeiten finanziert. Gleichzeitig seien die Kosten für Beschäftigte, Mieten und Praxisbedarf gestiegen.
Als Beispiel nennt die KV die offenen Sprechstunden. Entfällt deren bisherige vollständige Vergütung, könnten nach Einschätzung der Körperschaft weniger Patienten ohne vorherige Terminvereinbarung akut behandelt werden.
„Die entzogenen Mittel waren bislang notwendig, um Sprechstunden, Leistungen und Praxisstrukturen im heutigen Umfang zu sichern. Fehlen sie, lässt sich dieser Status quo nicht halten“, erklären der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Windau und seine Stellvertreterin Dr. Manuela Sipli.
Sachsen soll sich auf Bundesebene für Korrektur einsetzen
Die KV fordert die sächsische Politik auf, sich auf Bundesebene für eine Korrektur bei den Mitteln für Terminvermittlung und offene Sprechstunden einzusetzen. Die im Gesetz vorgesehene Rückführung dieser Mittel hält die Körperschaft für fehlerhaft und warnt vor zusätzlichen Auswirkungen auf die Versorgung.
Grundsätzlich kritisiert die KV, dass mit den Sparmaßnahmen ein Versorgungsbereich getroffen werde, der einen großen Teil der GKV-Behandlungsfälle abdeckt. Unter Berufung auf Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verweist sie darauf, dass Arzt- und Psychotherapiepraxen bundesweit rund 97 Prozent der GKV-Behandlungsfälle bei etwa 15 Prozent der GKV-Gesamtausgaben versorgten.




