BDR warnt vor hohen Honorarverlusten in der Radiologie
GKV-Spargesetz sieht Neubewertung technischer EBM-Leistungen vor – Verbandspräsident Helmberger befürchtet für radiologische Praxen erhebliche wirtschaftliche Folgen
Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) warnt vor erheblichen Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante Radiologie. BDR-Präsident Prof. Dr. Hermann Helmberger bezeichnet die Regelungen in einem am 25. September veröffentlichten Interview in der Fachzeitschrift RöFo insbesondere für radiologische Praxen als „existenzbedrohend“.
Im Mittelpunkt steht die vorgesehene Neubewertung technischer Leistungsanteile im EBM. Der Bewertungsausschuss aus KBV und GKV-Spitzenverband soll dazu bis zum 31. März 2027 einen Beschluss für Leistungen der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie fassen.




