Innungskrankenkassen kritisieren KHAG-Änderungen: Qualität vor Effizienz?

Skepsis über Verwässerung zentraler Qualitätsvorgaben bei Krankenhausreform

Die Innungskrankenkassen äußern sich kritisch zu den jüngsten Änderungen des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG). Zwar begrüßen sie die Schaffung von mehr Planungssicherheit für Länder, Krankenhäuser und Kostenträger, sehen aber Risiken für die Qualität der Versorgung.

„Die ursprünglich recht konsequent angelegten Qualitätsvorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sind auf Drängen der Länder weiter aufgeweicht worden“, heißt es in der Stellungnahme. Leistungsgruppen könnten künftig als Ausnahme auch Kliniken zugewiesen werden, die die erforderlichen Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllen. Welche Auswirkungen dies auf die Patientenversorgung haben werde, bleibe abzuwarten. Entscheidend sei, dass Länder die Qualitätsverbesserung vorantreiben und nicht durch Ausnahmeregelungen den Status quo sichern. Leistungsgruppen sollten nicht Selbstzweck, sondern Instrument zur Steigerung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit sein.

Pflegebudget und Effizienz

Positiv bewerten die Krankenkassen, dass das KHAG Klarstellungen zur Pflege am Bett enthält und pflegefremde Tätigkeiten künftig vom Pflegebudget abgekoppelt werden. Kritisch sehen sie jedoch, dass die Pflegekosten weiterhin nahezu eins zu eins auf die Beitragszahler:innen abgewälzt werden. Es hätten stärkere Anreize für effizientere Pflegeorganisation und klare Aufgabenabgrenzung in den Kliniken geschaffen werden müssen.

Forderung nach Konzentration und Sektorenvernetzung

Die Innungskrankenkassen warnen davor, dass weiterhin zu viel Geld in bestehende, oft kleinteilige und ineffiziente Strukturen fließe, anstatt in eine qualitätsorientierte, sektorenübergreifende und integrierte Versorgung investiert zu werden. Sie fordern, dass künftige Reformschritte stärker auf Konzentration, Spezialisierung und die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ausgerichtet werden – zugunsten der Versicherten und der langfristigen Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems.

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