Hybrid-DRG 2027: Kliniken drohen neue Abrechnungsrisiken
Übernachtung als Vergütungskriterium wirft Fragen zu MD-Prüfungen, Rückforderungen und alternativen Abrechnungswegen auf
Die vom Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossene Neuregelung der Hybrid-DRG könnte für Krankenhäuser zusätzliche Abrechnungsrisiken schaffen. Besonders problematisch ist die künftig vorgesehene Unterscheidung zwischen Behandlungen mit und ohne Übernachtung.
Offen bleibt, welche Vergütungsfolgen entstehen, wenn der Medizinische Dienst (MD) die Notwendigkeit eines stationären Aufenthalts nachträglich verneint. Auch für einzelne Leistungen ohne passende EBM-Gebührenposition besteht weiterhin Klärungsbedarf.
Auf diese rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten weisen Andreas Wenke und Prof. Dr. Dominik Franz in einem aktuellen Fachbeitrag der KU Gesundheitsmanagement hin. Während Hybrid-DRG-Leistungen mit mindestens einer Übernachtung 2027 weiterhin über die entsprechende Fallpauschale vergütet werden sollen, ist für Eingriffe ohne Übernachtung ausschließlich die regionale Euro-Gebührenordnung vorgesehen.




