Hybrid-DRG 2026: Bewertungsausschuss legt Vergütung und Leistungsumfang fest
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November 2025 die Hybrid-DRG einschließlich der Preise für 2026 beschlossen – eine Präsentation von Klinikverbund-Hessen-Geschäftsführer Reinhard Schaffert zeigt die wichtigsten Inhalte und Konsequenzen.
Die Hybrid-DRG für das Jahr 2026 stehen fest. Wie der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss am 11. November 2025 beschlossen hat, umfasst der neue Katalog sämtliche Hybrid-DRG-Leistungen einschließlich der zugehörigen Preise für das kommende Jahr. Damit wird das sektorengleiche Vergütungssystem für ambulante und kurzstationäre Eingriffe weiterentwickelt und fortgeschrieben.
Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, hat die Inhalte und Auswirkungen des Systems in einer Präsentation ausführlich erläutert. Er zeigt darin auf, wie sich die Hybrid-DRG auf Leistungserbringer auswirken, welche Strukturmerkmale bedeutsam werden und welche finanziellen Effekte sich für Krankenhäuser und Vertragsärzte ergeben können.






