Hinweise zur Abrechnung und Übermittlung des ab 1.4.2020 geänderten Pflegeentgeltbetrages in der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V

zur § 301- vom 31.3.

Der nach § 15 Abs. 2a wird durch das -Krankenhaus-Entlastungsgesetz zum 1.4.2020 von 146,55 € auf 185 € erhöht. Maßgeblich ist hier die gesetzliche Regelung zu einem festen Datum (Stichtag) und nicht der bisherige Bezug zum Aufnahmedatum.

: Erläuterungen zu einzelnen Nachträgen (PDF, 90KB)

Download: DKG (PDF, 54KB)

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