GOÄ-Reform: VDGH fordert zukunftsfeste Bewertung von Laborleistungen
Diagnostikindustrie mahnt sachgerechte Vergütung und Innovationsförderung im Rahmen der GOÄ-Neugestaltung an
Mit dem Beschluss des Deutschen Ärztetages, die Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiter voranzutreiben, beginnt eine entscheidende Phase für das medizinische Vergütungssystem. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesärztekammer (BÄK) in den Dialog mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden treten will – insbesondere im Hinblick auf labordiagnostische Leistungen, deren Bedeutung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der neuen GOÄ sachgerecht abgebildet werden müssen.
„Laboratoriumsuntersuchungen sind medizinisch unverzichtbar, die Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung der dafür notwendigen Labordiagnostik seitens der Industrie ist aufwendig“, betont VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. Steigende Kosten für Material, Energie, Personal und regulatorische Anforderungen seien nicht nur in der Industrie, sondern auch im ärztlichen Laboralltag spürbar – diese realen Belastungen dürften bei der GOÄ-Reform nicht unberücksichtigt bleiben. Moderne molekulargenetische Verfahren, automatisierte Analysesysteme und innovative Diagnostiktechnologien hätten die Laborlandschaft grundlegend verändert, so der VDGH. Sie ermöglichten zwar hochpräzise Diagnosen, verlangten aber auch neue Qualifikationen, Infrastrukturinvestitionen und höhere laufende Kosten. Eine aktualisierte GOÄ müsse diese Entwicklung abbilden und gleichzeitig Anreize für Innovation schaffen.
Walger mahnt, dass nach der Laborreform in der vertragsärztlichen Versorgung, die bereits 2025 zu erheblichen Kürzungen geführt habe, keine weiteren Einschnitte in der privaten Vergütung erfolgen dürften: „Die GOÄ ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Qualität in der privaten Gesundheitsversorgung. Eine differenzierte und zukunftsorientierte Bewertung der Laborleistungen ist im Interesse aller Beteiligten: von den Versicherten bis hin zur Industrie“.
Der VDGH appelliert an die Bundesärztekammer, die Gespräche mit den Laborfachgruppen konstruktiv fortzusetzen, um eine wirtschaftlich tragfähige und medizinisch angemessene Neubewertung sicherzustellen.