BVASK fordert Nachbesserungen bei der GOÄ-Novelle

Fachverband sieht Unterfinanzierung minimalinvasiver Gelenkchirurgie und mahnt Korrekturen am Entwurf der neuen Gebührenordnung an

Der Bundesverband für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (BVASK) fordert Nachbesserungen am aktuellen Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Angaben des Verbandes seien Änderungen an den Kalkulationen vorgenommen worden, die ohne Einbindung der Fachverbände erfolgt seien und zu einer deutlichen Abwertung arthroskopischer Leistungen führen könnten. Die Stellungnahme wurde am 4. März 2026 veröffentlicht.

Nach mehr als drei Jahrzehnten ohne grundlegende Reform steht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erneut im Mittelpunkt gesundheitspolitischer Diskussionen. Während aus dem Bundesgesundheitsministerium zuletzt positive Signale für eine Reform kamen, sieht der Bundesverband für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (BVASK) weiterhin erheblichen Korrekturbedarf am vorliegenden Entwurf.

Der Verband kritisiert insbesondere Änderungen, die nach seinen Angaben im Jahr 2024 durch Verhandlungspartner vorgenommen wurden, ohne die ärztlichen Fachverbände einzubeziehen. Diese Anpassungen betreffen laut BVASK insbesondere die Bewertung arthroskopischer Leistungen.

Deutliche Abwertungen arthroskopischer Eingriffe

Bereits 2023 hatte die Bundesärztekammer einen Vorschlag für eine neue GOÄ vorgelegt. Dem Entwurf waren jahrelange Vorarbeiten vorausgegangen, darunter betriebswirtschaftliche Kalkulationen durch ein unabhängiges Institut sowie umfangreiche Abstimmungen mit Fach- und Berufsverbänden.

Nach Darstellung des BVASK wurden diese Kalkulationen jedoch später teilweise verändert. So seien arthroskopische Leistungen teilweise um mehr als 40 Prozent gegenüber der ursprünglichen Version abgewertet worden. Zusätzlich würden Kombinationseingriffe durch Abschläge schlechter bewertet und diagnostische Maßnahmen im Rahmen operativer Eingriffe eingeschränkt.

Der 1. Vorsitzende des BVASK, Dr. Ralf Müller-Rath, äußerte sich kritisch zum aktuellen Stand der Reform. „Ich sehe die Gefahr, dass eine große Chance vertan wird. Wir alle wünschen uns eine neue GOÄ. Vergütungen, die sich auf EBM-Niveau oder darunter bewegen, können jedoch wohl kaum das Ziel sein“, erklärte Müller-Rath.

Vergleich mit EBM-Vergütung

Nach Angaben des Verbandes zeigen Vergleichsrechnungen, dass bestimmte arthroskopische Eingriffe – etwa an Meniskus, Knorpel oder Gelenkschleimhaut – im Rahmen der neuen GOÄ teilweise schlechter vergütet würden als entsprechende Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der BVASK hat nach eigenen Angaben den Verhandlungspartnern – der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband – konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt, um Leistungsabwertungen und Einschränkungen zu korrigieren.

Kritik an veralteter Kalkulationsbasis

Neben den inhaltlichen Änderungen kritisiert der Verband auch die veraltete Kalkulationsbasis des GOÄ-Entwurfs. Die zugrunde liegenden Berechnungen seien inzwischen nahezu zehn Jahre alt. Allein durch den Kaufkraftverlust sei der Entwurf bereits um etwa 20 Prozent entwertet, so der BVASK.

Auswirkungen der Ambulantisierung

Hinzu komme ein struktureller Wandel in der Versorgung. Auch privat Versicherte würden zunehmend ambulant operiert. Gleichzeitig gelte die sektorübergreifende Vergütung nach Hybrid-DRG im Krankenhaus ebenfalls für Privatpatientinnen und -patienten.

Nach Auffassung des Verbandes entstünden dadurch Einsparpotenziale für private Krankenversicherungen im stationären Bereich. Diese Mittel sollten aus Sicht des BVASK genutzt werden, um eine angemessene Vergütung ambulanter Leistungen sicherzustellen – etwa durch höhere ambulante Zuschläge in der neuen GOÄ.

Der Verband betont, dass eine Reform der Gebührenordnung grundsätzlich dringend notwendig sei, fordert jedoch vor einer möglichen Einführung weitere Anpassungen am aktuellen Entwurf.